Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann · Kommerzielle Verbindung
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Belegregister

Worauf sich jede Aussage stützt

Jede Aussage auf dieser Website trägt die Nummer eines Belegs. Hier stehen alle 60 Belege mit Nachweis, Link und Prüfstatus. Geprüft am 26.09.2026, sofern nicht anders angegeben.

Prüfstatus

Primärtext geprüft
46 Belege
Auslegung, steuerlich prüfen lassen
3 Belege
Sekundärbeleg, Primärtext ausstehend
4 Belege
Rechnung auf Basis geprüfter Normen
3 Belege
Gesetzentwurf, nicht in Kraft
1 Beleg
Schätzung
1 Beleg
teils Primärtext, teils Sekundärbeleg
2 Belege

Sekundärbelege, Auslegungen, Schätzungen und Entwürfe werden im Text als solche benannt. Aussagen ohne Beleg veröffentlichen wir nicht.

  1. F-7I-01

    Die begünstigten Sanierungskosten schreiben Sie in 12 Jahren komplett ab: 8 Jahre je 9 %, dann 4 Jahre je 7 %.

    § 7i Abs. 1 S. 1 EStGPrimärtext geprüft

  2. F-7I-02

    Begünstigt sind nur die denkmalgerechten Sanierungskosten, nicht der Grundstücksanteil und nicht die Altbausubstanz.

    § 7i Abs. 1 S. 1 EStG; Bayern Bescheinigungsrichtlinie Nr. 3.2 (Verlust von Altbausubstanz nicht bescheinigungsfähig)Primärtext geprüft

  3. F-7I-03

    Nur Bauarbeiten, die nach Ihrem Notartermin ausgeführt werden, sind für Sie als Käufer begünstigt. Deshalb kauft man Denkmalwohnungen vor oder während der Sanierung.

    § 7i Abs. 1 S. 5 EStGPrimärtext geprüft

  4. F-7I-04

    Die Maßnahmen müssen vorab mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt sein. Das lässt sich nachträglich nicht heilen.

    § 7i Abs. 1 S. 6 EStG; BayMBl. 2025 Nr. 424, Nr. 2.3 und 2.3.1Primärtext geprüft

  5. F-7I-05

    Ohne Bescheinigung der Denkmalbehörde gibt es keine Denkmal-AfA.

    § 7i Abs. 2 S. 1 EStG; BayMBl. 2025 Nr. 424 (Präambel, Art. 23 BayDSchG)Primärtext geprüft

  6. F-7I-06

    Die Bescheinigung bestätigt die Denkmalseite. Welche Kosten steuerlich zählen, entscheidet trotzdem das Finanzamt.

    BayMBl. 2025 Nr. 424, Nr. 5.2 (Pflichthinweis) und Nr. 6.1Primärtext geprüft

  7. F-7I-07

    Beim Kauf vom Bauträger beantragt meist der Bauträger eine Gesamtbescheinigung mit Aufteilung auf jede Wohnung.

    BayMBl. 2025 Nr. 424, Nr. 1 S. 4–5Primärtext geprüft

  8. F-7I-08

    In Bayern gelten seit 16.10.2025 neue Bescheinigungsrichtlinien.

    BayMBl. 2025 Nr. 424, Nr. 9Primärtext geprüft

  9. F-7I-09

    Öffentliche Zuschüsse mindern die abschreibbaren Kosten.

    § 7i Abs. 1 S. 7 und Abs. 2 S. 2 EStG; BayMBl. 2025 Nr. 424 Nr. 5.3Primärtext geprüft

  10. F-7I-10

    Ein KfW-Tilgungszuschuss senkt voraussichtlich die Bemessungsgrundlage der Denkmal-AfA; das mit dem Steuerberater klären.

    § 7i Abs. 1 S. 7 EStG i. V. m. KfW Merkblatt 261Auslegung, steuerlich prüfen lassen

  11. F-7I-11

    Auch Nebenkosten können anteilig begünstigt sein, aber nur der Teil, der auf die Sanierung entfällt.

    BayMBl. 2025 Nr. 424, Nr. 3.3 (verweist auf BMF 20.10.2003, BStBl. I S. 546)Primärtext geprüft

  12. F-7I-12

    Eigenleistung zählt nicht; Architektenkosten für die Sanierung schon.

    BayMBl. 2025 Nr. 424, Nr. 3.2Primärtext geprüft

  13. F-7I-13

    Auch einzelne Eigentumswohnungen im Denkmal sind begünstigt; im Ensembleschutz nur die Arbeiten am äußeren Erscheinungsbild.

    § 7i Abs. 1 S. 3–4 und Abs. 3 (über § 7h Abs. 3) EStGPrimärtext geprüft

  14. F-7I-14

    Die Abschreibung beginnt erst im Jahr der Fertigstellung der Sanierung.

    § 7i Abs. 1 S. 1 und S. 5 EStGPrimärtext geprüft

  15. F-7I-18

    Beim Verkauf innerhalb der 12 Jahre verfällt die restliche Denkmal-AfA. Sie lässt sich nicht im Verkaufsjahr nachholen.

    § 7i, § 7h, § 7 EStG (texts read); § 11a Abs. 2 EStG; § 23 Abs. 3 S. 1, S. 4 EStGPrimärtext geprüft

  16. F-AFA-01

    Der Altbauanteil wird normal abgeschrieben, bei Baujahr vor 1925 mit 2,5 % pro Jahr. Grund und Boden gar nicht.

    § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStGPrimärtext geprüft

  17. F-AFA-02

    Wie der Kaufpreis auf Grund und Gebäude aufgeteilt wird, bestimmt die Höhe der Abschreibung.

    BFH 21.07.2020, IX R 26/19Primärtext geprüft

  18. F-AFA-03

    Bei normalen Altbauten wird teure Sanierung in den ersten 3 Jahren nur langsam abgeschrieben. Beim Denkmal ist das anders.

    § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG (für Vermietung über § 9 Abs. 5 S. 2)Primärtext geprüft

  19. F-11B-01

    Erhaltungsaufwand am Denkmal lässt sich gleichmäßig auf 2 bis 5 Jahre verteilen, wenn er mit der Denkmalbehörde abgestimmt und bescheinigt ist. Beim Verkauf wird der Rest im Verkaufsjahr abgezogen.

    § 11b S. 1–3 EStGPrimärtext geprüft

  20. F-AFA-05

    Für Häuser im förmlichen Sanierungsgebiet gilt dieselbe Abschreibung nach § 7h.

    § 7h Abs. 1 EStGPrimärtext geprüft

  21. F-AFA-06

    Neubau: bis zu ~10 % im ersten Jahr, aber nur bei engen Bedingungen.

    § 7b EStG; § 7 Abs. 5a EStGPrimärtext geprüft

  22. F-7B-01

    Neubau-Sonder-AfA: 4 Jahre je 5 %, aber höchstens auf 4.000 € pro m² Wohnfläche.

    § 7b Abs. 1 S. 1–2, Abs. 3 Nr. 1–2 EStGPrimärtext geprüft

  23. F-7B-02

    Über 5.200 € Baukosten pro m² gibt es die Sonder-AfA gar nicht.

    § 7b Abs. 2 S. 2 Nr. 2, Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStGPrimärtext geprüft

  24. F-7B-03

    Der Bauantrag muss vor dem 1.10.2029 gestellt sein, und das Haus braucht EH40 mit QNG-Siegel.

    § 7b Abs. 2 S. 1 Nr. 1–2, Abs. 5 EStGPrimärtext geprüft

  25. F-10F-01

    Selbstnutzer setzen 10 Jahre je 9 % als Sonderausgaben ab, insgesamt 90 %.

    § 10f Abs. 1 EStGPrimärtext geprüft

  26. F-10F-02

    Selbstnutzer bekommen § 10f nur für ein Objekt (Ehepaare zwei).

    § 10f Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft

  27. F-10F-03

    Kein doppelter Abzug: entweder § 7i (Vermietung) oder § 10f (Selbstnutzung) pro Jahr.

    § 10f Abs. 1 S. 3 EStGPrimärtext geprüft

  28. F-USE-01

    Wer an Angehörige vermietet, sollte mindestens 66 % der ortsüblichen Miete verlangen.

    § 21 Abs. 2 EStGPrimärtext geprüft

  29. F-LOSS-01

    Ein steuerlicher Verlust aus Vermietung mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen aus Gehalt oder Praxis.

    § 2 Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft

  30. F-LOSS-02

    Angestellte können den Verlust als Freibetrag eintragen lassen und haben dann monatlich mehr netto.

    § 39a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 b EStGPrimärtext geprüft

  31. F-LOSS-03

    Im ersten Jahr kommt die Steuerersparnis erst mit der Steuererklärung, ab dem Folgejahr über Freibetrag bzw. niedrigere Vorauszahlungen.

    § 37 Abs. 3 S. 8–10 EStGPrimärtext geprüft

  32. F-15B-01

    Ist der Kauf ein Steuerstundungsmodell, darf der Verlust nicht mit dem Gehalt verrechnet werden.

    § 15b Abs. 1 EStG (für Vermietung über § 21 Abs. 1 S. 2)Primärtext geprüft

  33. F-15B-02

    Kritisch wird es erst, wenn ein vorgefertigtes Konzept vorliegt und die Anfangsverluste 10 % des eingesetzten Eigenkapitals übersteigen.

    § 15b Abs. 2–3 EStGPrimärtext geprüft

  34. F-15B-03

    Eine Mietgarantie oder Finanzierung aus der Hand des Bauträgers kann den Verlustabzug gefährden. Hausverwaltung und Mietpool sind unschädlich.

    BMF-Schreiben 17.07.2007 IV B 2 - S 2241 b/07/0001, EStH Anhang 29 III; gelesen über iww.de und Haufe KommentierungSekundärbeleg, Primärtext ausstehend

  35. F-15B-04

    Prüfen Sie, ob Zusatzleistungen wie Mietgarantien angeboten werden, und lassen Sie das steuerlich prüfen.

    abgeleitet aus F-15B-03Auslegung, steuerlich prüfen lassen

  36. F-23-01

    Wer eine vermietete Wohnung vor Ablauf von 10 Jahren verkauft, zahlt Steuer auf den Gewinn.

    § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStGPrimärtext geprüft

  37. F-23-02

    Verkaufen Sie innerhalb von 10 Jahren, wird die abgesetzte Denkmal-AfA beim Gewinn wieder hinzugerechnet.

    § 23 Abs. 3 S. 4 EStGPrimärtext geprüft

  38. F-23-03

    Die 10 Jahre zählen von Notartermin zu Notartermin.

    ständige BFH-Rechtsprechung; Wortlaut § 23: „Anschaffung und Veräußerung“Sekundärbeleg, Primärtext ausstehend

  39. F-23-04

    Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt unter 1.000 € liegen (Freigrenze).

    § 23 Abs. 3 S. 5 EStGPrimärtext geprüft

  40. F-TAX-01

    2026 gilt der Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige), 45 % ab 277.826 €.

    § 32a Abs. 1 und 5 EStG (Fassung für VZ 2026)Primärtext geprüft

  41. F-TAX-02

    Den Soli zahlt nur, wer mehr als 20.350 € Einkommensteuer zahlt (Paare 40.700 €).

    SolZG § 3 Abs. 3, § 4Primärtext geprüft

  42. F-TAX-03

    Wer als Lediger über rund 117.000 € zu versteuerndem Einkommen liegt, zahlt den vollen Soli.

    Rechnung des Rechenkerns auf Basis der zitierten NormenRechnung auf Basis geprüfter Normen

  43. F-TAX-04

    Jeder zusätzlich abgesetzte Euro spart bei Spitzenverdienern rund 44 bis 49 Cent.

    Rechnung: t·(1.055+k)/(1+t·k); Kirchensteuer abziehbar nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGRechnung auf Basis geprüfter Normen

  44. F-TAX-05

    Kirchensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Einkommensteuer.

    kirchenfinanzen.de (Kirchensteuerhebesatz); Kappung nach biallo.deSekundärbeleg, Primärtext ausstehend

  45. F-TAX-06

    Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar und mindert das zu versteuernde Einkommen.

    § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGPrimärtext geprüft

  46. F-TAX-07

    Only as „geplant, nicht beschlossen“.

    Deloitte Tax NewsGesetzentwurf, nicht in Kraft

  47. F-GRE-02

    Rechnen Sie für Notar und Grundbuch grob mit 1,5 bis 2 %.

    GNotKG-Gebührentabellen, nicht nachgerechnetSchätzung

  48. F-GRE-04

    Grunderwerbsteuer in Bayern: 3,5 %.

    § 11 Abs. 1 GrEStG; absence of a Bavarian rate law secondaryteils Primärtext, teils Sekundärbeleg

  49. F-GRE-06

    Grunderwerbsteuer in Brandenburg: 6,5 %.

    Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer, § 1–2 („beträgt 6,5 Prozent“; for Rechtsvorgänge „ab dem 1. Juli 2015“)Primärtext geprüft

  50. F-GRE-12

    Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen: 6,5 %.

    Wikipedia „Grunderwerbsteuer (Deutschland)“ rate table cross-checked with prior research; recht.nrw.de needs JS (2026–09–26)Sekundärbeleg, Primärtext ausstehend

  51. F-GRE-15

    Grunderwerbsteuer in Sachsen: 5,5 %.

    SächsGrEStSatzG v. 20.12.2022 (SächsGVBl. S. 705, 715), § 1–2 („beträgt 5,5 Prozent“; for Rechtsvorgänge „nach dem 31. Dezember 2022“)Primärtext geprüft

  52. F-KFW-01

    Auch Denkmale können über KfW 261 als ‚Effizienzhaus Denkmal‘ gefördert werden.

    KfW Merkblatt 261Primärtext geprüft

  53. F-KFW-02

    Bis 150.000 € zinsgünstiger Kredit pro Wohnung.

    Merkblatt 261 („Kreditbetrag“, „Zinssatz“)Primärtext geprüft

  54. F-KFW-03

    Für Effizienzhaus Denkmal gibt es 5 % Tilgungszuschuss, mit Nachhaltigkeitszertifikat 10 %.

    Merkblatt 261Primärtext geprüft

  55. F-KFW-04

    KfW-Antrag immer vor dem Notartermin stellen, sonst ist die Förderung weg.

    Merkblatt 261 („Hinweis für den Ersterwerb“, „Vorhabenbeginn“)Primärtext geprüft

  56. F-KFW-06

    Förderung nur, solange Mittel da sind.

    Merkblatt 261 (gültig ab 24.09.2026), section „Rechtsanspruch“teils Primärtext, teils Sekundärbeleg

  57. F-GEN-01

    Kreditzinsen für eine vermietete Wohnung sind Werbungskosten.

    § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStGPrimärtext geprüft

  58. F-GEN-02

    Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.

    § 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft

  59. F-MED-04

    In der Soli-Übergangszone kostet jeder zusätzliche Euro rund 47 Cent Steuer, mehr als bei deutlich höheren Einkommen.

    SolZG § 4 S. 2; Rechnung auf Basis von F-TAX-01/02Rechnung auf Basis geprüfter Normen

  60. F-IT-07

    § 7i Abs. 1 (Jahressätze); keine NachholungsregelAuslegung, steuerlich prüfen lassen

Welche Lexikon-Einträge welchen Beleg nutzen