Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann · Kommerzielle Verbindung
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Lexikon · Vermietung, Verkauf und Risiken

Verbilligte Vermietung an Angehörige (§ 21 Abs. 2 EStG)

Auch: Vermietung an Kinder · 66-Prozent-Grenze

Rechtsgrundlage: § 21 EStG

Stand: September 2026, Tarif 2026Geprüft am: Belege: 2Verantwortlich: Max Caramann

Rn. 1

Kurz gesagt

Wer eine Wohnung günstiger vermietet, etwa an Angehörige, riskiert den vollen Werbungskostenabzug. Beträgt die Miete weniger als 50 % der ortsüblichen Marktmiete, wird die Vermietung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt; nur der entgeltliche Teil der Kosten ist abziehbar. Ab 66 % gilt eine auf Dauer angelegte Vermietung als voll entgeltlich. Dazwischen gilt keine der beiden Regeln automatisch.[F-USE-01]

Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Verbilligte Vermietung an Angehörige (§ 21 Abs. 2 EStG)“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/verbilligte-vermietung/

Rn. 2

Einzelheiten

Unter 50 %
Aufteilung in entgeltlich und unentgeltlich; Kosten nur anteilig abziehbar.[F-USE-01]
Ab 66 %
Eine auf Dauer angelegte Wohnungsvermietung gilt als voll entgeltlich, voller Abzug.[F-USE-01]
Denkmal-AfA
Betrifft auch die Abschreibung als Werbungskosten.[F-USE-01][F-7I-01]
Rn. 3

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026

Vermietung an Angehörige: 22.500 € Denkmal-AfA im Jahr

Denkmal-AfA im Jahr
22.500 €
Zu versteuerndes Einkommen
150.000 € (Einzelveranlagung)
Kirchensteuer
keine
Tarif
§ 32a EStG 2026, Soli, Kirchensteuer als Sonderausgabe
Abziehbarer Anteil der AfA nach Miethöhe
Miete in % der ortsüblichenabziehbarSteuerwirkung
45 %10.125 €4.487 €
70 %22.500 €9.970 €
100 %22.500 €9.970 €
Den Bereich zwischen 50 und 66 % der ortsüblichen Miete deckt unser Beleg nicht ab; er ist hier nicht gerechnet.

Bei 45 % der Marktmiete bleiben nur 4.487 € der 9.970 € Steuerwirkung übrig.

Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode

Rn. 4

Rechtsgrundlage

  • § 21 EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Rn. 5

Belege

  1. F-USE-01

    Wer an Angehörige vermietet, sollte mindestens 66 % der ortsüblichen Miete verlangen.

    § 21 Abs. 2 EStGPrimärtext geprüft

  2. F-7I-01

    Die begünstigten Sanierungskosten schreiben Sie in 12 Jahren komplett ab: 8 Jahre je 9 %, dann 4 Jahre je 7 %.

    § 7i Abs. 1 S. 1 EStGPrimärtext geprüft

Jede Aussage oben trägt die Nummer ihres Belegs. Sekundärbelege und Auslegungen sind gekennzeichnet. Alle Belege

Rn. 6

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