Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann · Kommerzielle Verbindung
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Lexikon · Denkmal-AfA und Abschreibung

Selbstnutzung eines Denkmals (§ 10f EStG)

Auch: § 10f · Denkmal selbst bewohnen

Rechtsgrundlage: § 10f EStG

Stand: September 2026, Tarif 2026Geprüft am: Belege: 3Verantwortlich: Max Caramann

Rn. 1

Kurz gesagt

Wer ein Baudenkmal selbst bewohnt, bekommt keine Denkmal-AfA, kann aber nach § 10f EStG die begünstigten Sanierungskosten zehn Jahre lang mit je bis zu 9 % wie Sonderausgaben abziehen, insgesamt 90 %. Das gilt nur, solange selbst genutzt wird, und nur für ein Objekt pro Person, bei zusammen veranlagten Ehepaaren für zwei.[F-10F-01][F-10F-02]

Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Selbstnutzung eines Denkmals (§ 10f EStG)“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/selbstnutzung-10f/

Rn. 2

Einzelheiten

Abzug
10 Jahre je bis zu 9 %, zusammen 90 % der begünstigten Kosten.[F-10F-01]
Objektbegrenzung
Ein Gebäude pro Person, zwei bei zusammen veranlagten Ehegatten.[F-10F-02]
Kein Doppelabzug
Für Jahre, in denen § 7i genutzt wurde, gibt es für dieselben Kosten keinen Abzug nach § 10f.[F-10F-03]
Rn. 3

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026

Vermieten (§ 7i) oder selbst nutzen (§ 10f): 250.000 € Sanierungskosten

Begünstigte Kosten
250.000 €
Zu versteuerndes Einkommen
150.000 € (Einzelveranlagung)
Kirchensteuer
keine
Tarif
§ 32a EStG 2026, Soli, Kirchensteuer als Sonderausgabe
Abzug und Steuerwirkung je Jahr
JahrAfA § 7iWirkung § 7iAbzug § 10fWirkung § 10f
122.500 €9.970 €22.500 €9.970 €
222.500 €9.970 €22.500 €9.970 €
322.500 €9.970 €22.500 €9.970 €
422.500 €9.970 €22.500 €9.970 €
522.500 €9.970 €22.500 €9.970 €
622.500 €9.970 €22.500 €9.970 €
722.500 €9.970 €22.500 €9.970 €
822.500 €9.970 €22.500 €9.970 €
917.500 €7.754 €22.500 €9.970 €
1017.500 €7.754 €22.500 €9.970 €
1117.500 €7.754 €––
1217.500 €7.754 €––
Summe250.000 €110.775 €225.000 €99.698 €

Bei Vermietung werden 100 % der Kosten in 12 Jahren abgesetzt (110.775 € Steuerwirkung), bei Selbstnutzung 90 % in 10 Jahren (99.698 €). Miete, Zinsen und Kosten sind nicht berücksichtigt.

Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode

Rn. 4

Rechtsgrundlage

  • § 10f EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Rn. 5

Belege

  1. F-10F-01

    Selbstnutzer setzen 10 Jahre je 9 % als Sonderausgaben ab, insgesamt 90 %.

    § 10f Abs. 1 EStGPrimärtext geprüft

  2. F-10F-02

    Selbstnutzer bekommen § 10f nur für ein Objekt (Ehepaare zwei).

    § 10f Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft

  3. F-10F-03

    Kein doppelter Abzug: entweder § 7i (Vermietung) oder § 10f (Selbstnutzung) pro Jahr.

    § 10f Abs. 1 S. 3 EStGPrimärtext geprüft

Jede Aussage oben trägt die Nummer ihres Belegs. Sekundärbelege und Auslegungen sind gekennzeichnet. Alle Belege

Rn. 6

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