Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann · Kommerzielle Verbindung
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Redaktion

Redaktionsrichtlinien

Wer schreibt, wer verantwortet, woher Aussagen und Zahlen kommen, wie wir Fehler korrigieren und womit der Betreiber Geld verdient.

Rn. 1

Wer schreibt

Die Texte entstehen in einer Redaktion, die KI-Werkzeuge zum Entwerfen, Gliedern und Prüfen von Formulierungen einsetzt. Kein Text wird ungeprüft veröffentlicht. Personen, Erfahrungsberichte oder Zitate erfinden wir nicht.

Zahlen erzeugt kein Sprachmodell. Jede Zahl auf dieser Website berechnet ein getesteter Rechenkern beim Erstellen der Seite (siehe Rechenkern).

Rn. 2

Wer prüft und verantwortet

Jeder Text wird vor der Veröffentlichung von Max Caramann geprüft, der die redaktionelle Verantwortung trägt.

Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verlangt eine Kennzeichnung KI-erzeugter Texte zu Fragen von öffentlichem Interesse, es sei denn, sie wurden menschlich geprüft und eine Person trägt die redaktionelle Verantwortung. Unabhängig davon kennzeichnen wir die KI-Unterstützung auf jeder Seite.

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV: Max Caramann

Rn. 3

Woher Aussagen kommen

Jede steuerliche oder rechtliche Aussage stützt sich auf einen nummerierten Beleg im Belegregister. Ein Beleg nennt den Nachweis (Gesetz, Verwaltungsvorschrift, Urteil, Merkblatt), verlinkt ihn wo möglich und hat einen Prüfstatus:

  • Primärtext geprüft: Wir haben den Gesetzestext oder das Originaldokument am Prüfdatum gelesen.
  • Sekundärbeleg: Nur eine seriöse Zweitdarstellung gelesen. Die Aussage wird im Text als solche kenntlich gemacht.
  • Auslegung: Unsere Lesart einer Norm. Sie wird als Auslegung formuliert, mit dem Hinweis, sie steuerlich prüfen zu lassen.
  • Gesetzentwurf und Schätzung werden ausdrücklich so bezeichnet.

Was sich nicht belegen lässt, veröffentlichen wir nicht. Gesetzestexte verlinken wir auf gesetze-im-internet.de, das Angebot des Bundesministeriums der Justiz. Letzte Gesamtprüfung: 26.09.2026.

Rn. 4

Rechenkern

Einkommensteuer nach § 32a EStG (Veranlagungszeiträume 2024 bis 2026), Splittingverfahren, Solidaritätszuschlag nach §§ 3, 4 SolZG, Kirchensteuer von 8 oder 9 % als Sonderausgabe, Denkmal-AfA nach § 7i, § 10f, lineare und degressive AfA, § 7b, Annuitätendarlehen mit Tilgungszuschüssen. Automatische Tests prüfen die Tarifformeln, die Rechentabellen dieser Website gegen den Rechenkern und reproduzieren eine vollständige Beispielrechnung.

Grenzsteuersätze messen wir über 1.000 € Einkommen, weil das Gesetz auf volle Euro rundet. Rechenbeispiele rechnen, wenn nicht anders angegeben, nur die Wirkung der genannten Abschreibung bei gleichbleibendem Einkommen; Annahmen stehen jeweils neben dem Ergebnis.

Rn. 5

Korrekturen

Finden Sie einen Fehler, schreiben Sie uns (Kontakt im Impressum). Wir prüfen jeden Hinweis. Sachliche Fehler korrigieren wir auf der Seite, vermerken die Korrektur mit Datum in diesem Abschnitt und aktualisieren das Änderungsdatum der Seite. Rechtsänderungen arbeiten wir ein, sobald sie verkündet sind; Entwürfe kennzeichnen wir als solche.

Korrekturprotokoll

Bisher keine Korrekturen. (Erstveröffentlichung 26.09.2026.)

Rn. 6

Kommerzielle Verbindung

Kapitalanlage-Wissen gehört demselben Betreiber wie steueroptimierung.immo. Dieser Betreiber erhält von einem Projektentwickler eine Provision, wenn über steueroptimierung.immo ein Kauf zustande kommt. Die Inhalte hier sind Erläuterungen und Rechenbeispiele, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.

Konkret: Auf steueroptimierung.immo wird für Wohnungen in einem denkmalgeschützten Quartier geworben. Kommt über steueroptimierung.immo ein Kauf zustande, zahlt der Projektentwickler dem Betreiber eine Provision. Links von hier zum Steuer-Check dort sind deshalb Werbung in eigener Sache und mit „Anzeige“ gekennzeichnet.

Diese Verbindung beeinflusst weder die Berechnungen noch die Belege: Die Rechenbeispiele zeigen auch, wann sich eine Denkmal-AfA wenig lohnt, und nennen Risiken wie § 15b, die Spekulationsfrist und Mietausfall. Die Inhalte sind keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung; für Ihre Entscheidung ziehen Sie bitte eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater hinzu.