Kurz gesagt
Die Denkmal-AfA nach § 7i EStG erlaubt Vermietern, die begünstigten Sanierungskosten eines Baudenkmals in 12 Jahren vollständig abzuschreiben: im Jahr der Fertigstellung und in den sieben Folgejahren je bis zu 9 %, danach vier Jahre je bis zu 7 %. Grundstücksanteil und Altbausubstanz sind nicht begünstigt, und ohne Bescheinigung der Denkmalbehörde gibt es die Abschreibung nicht.[F-7I-01][F-7I-02][F-7I-05]
Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Denkmal-AfA (§ 7i EStG)“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/denkmal-afa/
Einzelheiten
- Satz und Dauer
- 8 × 9 % plus 4 × 7 % ergibt 100 % in 12 Jahren.[F-7I-01]
- Beginn
- Die Abschreibung beginnt im Jahr, in dem die Sanierung abgeschlossen ist, nicht mit dem Kaufdatum.[F-7I-14]
- Begünstigte Kosten
- Nur Baumaßnahmen, die zur Erhaltung als Denkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind; nicht der Grundstücksanteil und nicht die Altbausubstanz.[F-7I-02]
- Käufer
- Als Käufer sind nur Arbeiten begünstigt, die nach dem rechtswirksamen Kaufvertrag ausgeführt werden.[F-7I-03]
- Eigentumswohnungen
- Auch einzelne Eigentumswohnungen in einem Denkmal sind begünstigt.[F-7I-13]
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026
250.000 € Sanierungsanteil bei 150.000 € Einkommen
- Begünstigte Sanierungskosten
- 250.000 €
- Fertigstellung
- 2027
- Zu versteuerndes Einkommen
- 150.000 € (Einzelveranlagung)
- Kirchensteuer
- keine
- Tarif
- § 32a EStG 2026, Soli, Kirchensteuer als Sonderausgabe
| Jahr | Satz | Abschreibung | Steuerwirkung |
|---|---|---|---|
| 1. (2027) | 9 % | 22.500 € | 9.970 € |
| 2. (2028) | 9 % | 22.500 € | 9.970 € |
| 3. (2029) | 9 % | 22.500 € | 9.970 € |
| 4. (2030) | 9 % | 22.500 € | 9.970 € |
| 5. (2031) | 9 % | 22.500 € | 9.970 € |
| 6. (2032) | 9 % | 22.500 € | 9.970 € |
| 7. (2033) | 9 % | 22.500 € | 9.970 € |
| 8. (2034) | 9 % | 22.500 € | 9.970 € |
| 9. (2035) | 7 % | 17.500 € | 7.754 € |
| 10. (2036) | 7 % | 17.500 € | 7.754 € |
| 11. (2037) | 7 % | 17.500 € | 7.754 € |
| 12. (2038) | 7 % | 17.500 € | 7.754 € |
| Summe 12 Jahre | 100 % | 250.000 € | 110.775 € |
- Jahre 1–8: 9 %
- Jahre 9–12: 7 %
Über 12 Jahre mindert die Denkmal-AfA die Steuer um 110.775 €, also 44,3 % der begünstigten Kosten. Gerechnet ist nur die Abschreibung bei gleichbleibendem Einkommen, ohne Miete, Zinsen und Kosten.
Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode
Rechtsgrundlage
- § 7i EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Belege
- F-7I-01
Die begünstigten Sanierungskosten schreiben Sie in 12 Jahren komplett ab: 8 Jahre je 9 %, dann 4 Jahre je 7 %.
§ 7i Abs. 1 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-7I-02
Begünstigt sind nur die denkmalgerechten Sanierungskosten, nicht der Grundstücksanteil und nicht die Altbausubstanz.
§ 7i Abs. 1 S. 1 EStG; Bayern Bescheinigungsrichtlinie Nr. 3.2 (Verlust von Altbausubstanz nicht bescheinigungsfähig)Primärtext geprüft
- F-7I-05
Ohne Bescheinigung der Denkmalbehörde gibt es keine Denkmal-AfA.
§ 7i Abs. 2 S. 1 EStG; BayMBl. 2025 Nr. 424 (Präambel, Art. 23 BayDSchG)Primärtext geprüft
- F-7I-14
Die Abschreibung beginnt erst im Jahr der Fertigstellung der Sanierung.
§ 7i Abs. 1 S. 1 und S. 5 EStGPrimärtext geprüft
- F-7I-03
Nur Bauarbeiten, die nach Ihrem Notartermin ausgeführt werden, sind für Sie als Käufer begünstigt. Deshalb kauft man Denkmalwohnungen vor oder während der Sanierung.
§ 7i Abs. 1 S. 5 EStGPrimärtext geprüft
- F-7I-13
Auch einzelne Eigentumswohnungen im Denkmal sind begünstigt; im Ensembleschutz nur die Arbeiten am äußeren Erscheinungsbild.
§ 7i Abs. 1 S. 3–4 und Abs. 3 (über § 7h Abs. 3) EStGPrimärtext geprüft
- F-7I-04
Die Maßnahmen müssen vorab mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt sein. Das lässt sich nachträglich nicht heilen.
§ 7i Abs. 1 S. 6 EStG; BayMBl. 2025 Nr. 424, Nr. 2.3 und 2.3.1Primärtext geprüft
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