Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann · Kommerzielle Verbindung
Kapitalanlage-WissenNachschlagewerk ImmobiliensteuerAnzeige: Steuer-Check rechnen
Lexikon · Denkmal-AfA und Abschreibung

Denkmal-AfA (§ 7i EStG)

Auch: Denkmalabschreibung · erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen

Rechtsgrundlage: § 7i EStG

Stand: September 2026, Tarif 2026Geprüft am: Belege: 7Verantwortlich: Max Caramann

Rn. 1

Kurz gesagt

Die Denkmal-AfA nach § 7i EStG erlaubt Vermietern, die begünstigten Sanierungskosten eines Baudenkmals in 12 Jahren vollständig abzuschreiben: im Jahr der Fertigstellung und in den sieben Folgejahren je bis zu 9 %, danach vier Jahre je bis zu 7 %. Grundstücksanteil und Altbausubstanz sind nicht begünstigt, und ohne Bescheinigung der Denkmalbehörde gibt es die Abschreibung nicht.[F-7I-01][F-7I-02][F-7I-05]

Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Denkmal-AfA (§ 7i EStG)“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/denkmal-afa/

Rn. 2

Einzelheiten

Satz und Dauer
8 × 9 % plus 4 × 7 % ergibt 100 % in 12 Jahren.[F-7I-01]
Beginn
Die Abschreibung beginnt im Jahr, in dem die Sanierung abgeschlossen ist, nicht mit dem Kaufdatum.[F-7I-14]
Begünstigte Kosten
Nur Baumaßnahmen, die zur Erhaltung als Denkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind; nicht der Grundstücksanteil und nicht die Altbausubstanz.[F-7I-02]
Käufer
Als Käufer sind nur Arbeiten begünstigt, die nach dem rechtswirksamen Kaufvertrag ausgeführt werden.[F-7I-03]
Eigentumswohnungen
Auch einzelne Eigentumswohnungen in einem Denkmal sind begünstigt.[F-7I-13]
Nachweis
Voraussetzung ist eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde; Maßnahmen müssen vor Beginn mit ihr abgestimmt sein.[F-7I-05][F-7I-04]
Rn. 3

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026

250.000 € Sanierungsanteil bei 150.000 € Einkommen

Begünstigte Sanierungskosten
250.000 €
Fertigstellung
2027
Zu versteuerndes Einkommen
150.000 € (Einzelveranlagung)
Kirchensteuer
keine
Tarif
§ 32a EStG 2026, Soli, Kirchensteuer als Sonderausgabe
§ 7i EStG: Abschreibung und Steuerwirkung, 250.000 € Sanierungsanteil
JahrSatzAbschreibungSteuerwirkung
1. (2027)9 %22.500 €9.970 €
2. (2028)9 %22.500 €9.970 €
3. (2029)9 %22.500 €9.970 €
4. (2030)9 %22.500 €9.970 €
5. (2031)9 %22.500 €9.970 €
6. (2032)9 %22.500 €9.970 €
7. (2033)9 %22.500 €9.970 €
8. (2034)9 %22.500 €9.970 €
9. (2035)7 %17.500 €7.754 €
10. (2036)7 %17.500 €7.754 €
11. (2037)7 %17.500 €7.754 €
12. (2038)7 %17.500 €7.754 €
Summe 12 Jahre100 %250.000 €110.775 €
Steuerwirkung je Jahrin Euro
9.9701Jahr 1 (2027): 22.500 € AfA, 9.970 € Steuerwirkung9.9702Jahr 2 (2028): 22.500 € AfA, 9.970 € Steuerwirkung9.9703Jahr 3 (2029): 22.500 € AfA, 9.970 € Steuerwirkung9.9704Jahr 4 (2030): 22.500 € AfA, 9.970 € Steuerwirkung9.9705Jahr 5 (2031): 22.500 € AfA, 9.970 € Steuerwirkung9.9706Jahr 6 (2032): 22.500 € AfA, 9.970 € Steuerwirkung9.9707Jahr 7 (2033): 22.500 € AfA, 9.970 € Steuerwirkung9.9708Jahr 8 (2034): 22.500 € AfA, 9.970 € Steuerwirkung7.7549Jahr 9 (2035): 17.500 € AfA, 7.754 € Steuerwirkung7.75410Jahr 10 (2036): 17.500 € AfA, 7.754 € Steuerwirkung7.75411Jahr 11 (2037): 17.500 € AfA, 7.754 € Steuerwirkung7.75412Jahr 12 (2038): 17.500 € AfA, 7.754 € Steuerwirkung
  • Jahre 1–8: 9 %
  • Jahre 9–12: 7 %

Über 12 Jahre mindert die Denkmal-AfA die Steuer um 110.775 €, also 44,3 % der begünstigten Kosten. Gerechnet ist nur die Abschreibung bei gleichbleibendem Einkommen, ohne Miete, Zinsen und Kosten.

Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode

Rn. 4

Rechtsgrundlage

  • § 7i EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Rn. 5

Belege

  1. F-7I-01

    Die begünstigten Sanierungskosten schreiben Sie in 12 Jahren komplett ab: 8 Jahre je 9 %, dann 4 Jahre je 7 %.

    § 7i Abs. 1 S. 1 EStGPrimärtext geprüft

  2. F-7I-02

    Begünstigt sind nur die denkmalgerechten Sanierungskosten, nicht der Grundstücksanteil und nicht die Altbausubstanz.

    § 7i Abs. 1 S. 1 EStG; Bayern Bescheinigungsrichtlinie Nr. 3.2 (Verlust von Altbausubstanz nicht bescheinigungsfähig)Primärtext geprüft

  3. F-7I-05

    Ohne Bescheinigung der Denkmalbehörde gibt es keine Denkmal-AfA.

    § 7i Abs. 2 S. 1 EStG; BayMBl. 2025 Nr. 424 (Präambel, Art. 23 BayDSchG)Primärtext geprüft

  4. F-7I-14

    Die Abschreibung beginnt erst im Jahr der Fertigstellung der Sanierung.

    § 7i Abs. 1 S. 1 und S. 5 EStGPrimärtext geprüft

  5. F-7I-03

    Nur Bauarbeiten, die nach Ihrem Notartermin ausgeführt werden, sind für Sie als Käufer begünstigt. Deshalb kauft man Denkmalwohnungen vor oder während der Sanierung.

    § 7i Abs. 1 S. 5 EStGPrimärtext geprüft

  6. F-7I-13

    Auch einzelne Eigentumswohnungen im Denkmal sind begünstigt; im Ensembleschutz nur die Arbeiten am äußeren Erscheinungsbild.

    § 7i Abs. 1 S. 3–4 und Abs. 3 (über § 7h Abs. 3) EStGPrimärtext geprüft

  7. F-7I-04

    Die Maßnahmen müssen vorab mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt sein. Das lässt sich nachträglich nicht heilen.

    § 7i Abs. 1 S. 6 EStG; BayMBl. 2025 Nr. 424, Nr. 2.3 und 2.3.1Primärtext geprüft

Jede Aussage oben trägt die Nummer ihres Belegs. Sekundärbelege und Auslegungen sind gekennzeichnet. Alle Belege

Rn. 6

Verwandte Begriffe