Kurz gesagt
Beim Kauf einer sanierten Denkmalwohnung besteht der Preis aus drei Teilen. Der Sanierungsanteil, also die begünstigten Baukosten, wird nach § 7i mit 9 % und 7 % abgeschrieben. Die Altbausubstanz wird linear abgeschrieben, bei Baujahr vor 1925 mit 2,5 % im Jahr. Der Anteil für Grund und Boden wird gar nicht abgeschrieben.[F-7I-02][F-AFA-01][F-7I-01]
Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Altbausubstanz und Sanierungsanteil“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/altbausubstanz-sanierungsanteil/
Einzelheiten
- Altbausubstanz
- Linear nach § 7 Abs. 4: 2,5 % bei Fertigstellung vor 1925, 2 % bei 1925 bis 2022, 3 % danach.[F-AFA-01]
- Grund und Boden
- Nie abschreibbar.[F-AFA-01]
- Warum das zählt
- Wie der Kaufpreis aufgeteilt wird, bestimmt die Höhe der Abschreibung.[F-AFA-02]
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026
Lineare Gebäude-AfA auf 100.000 €
- Bemessungsgrundlage
- 100.000 €
- Zu versteuerndes Einkommen
- 150.000 € (Einzelveranlagung)
- Kirchensteuer
- keine
- Tarif
- § 32a EStG 2026, Soli, Kirchensteuer als Sonderausgabe
| Satz | AfA pro Jahr | Steuerwirkung pro Jahr | Abschreibungsdauer |
|---|---|---|---|
| 2 % | 2.000 € | 886 € | 50 Jahre |
| 2,5 % | 2.500 € | 1.108 € | 40 Jahre |
| 3 % | 3.000 € | 1.329 € | 33 Jahre |
Die Altbausubstanz bringt bei 2,5 % nur 2.500 € Abschreibung im Jahr, die Denkmal-AfA auf denselben Betrag 9.000 €.
Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode
Rechtsgrundlage
Belege
- F-7I-02
Begünstigt sind nur die denkmalgerechten Sanierungskosten, nicht der Grundstücksanteil und nicht die Altbausubstanz.
§ 7i Abs. 1 S. 1 EStG; Bayern Bescheinigungsrichtlinie Nr. 3.2 (Verlust von Altbausubstanz nicht bescheinigungsfähig)Primärtext geprüft
- F-AFA-01
Der Altbauanteil wird normal abgeschrieben, bei Baujahr vor 1925 mit 2,5 % pro Jahr. Grund und Boden gar nicht.
§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStGPrimärtext geprüft
- F-7I-01
Die begünstigten Sanierungskosten schreiben Sie in 12 Jahren komplett ab: 8 Jahre je 9 %, dann 4 Jahre je 7 %.
§ 7i Abs. 1 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-AFA-02
Wie der Kaufpreis auf Grund und Gebäude aufgeteilt wird, bestimmt die Höhe der Abschreibung.
BFH 21.07.2020, IX R 26/19Primärtext geprüft
Jede Aussage oben trägt die Nummer ihres Belegs. Sekundärbelege und Auslegungen sind gekennzeichnet. Alle Belege