Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann · Kommerzielle Verbindung
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Lexikon · Denkmal-AfA und Abschreibung

Kaufpreisaufteilung

Auch: Aufteilung Grund und Gebäude · Arbeitshilfe BMF Kaufpreisaufteilung

Rechtsgrundlage: § 7 EStG, § 7i EStG

Stand: September 2026, Tarif 2026Geprüft am: Belege: 3Verantwortlich: Max Caramann

Rn. 1

Kurz gesagt

Die Kaufpreisaufteilung ordnet den Preis einer Immobilie dem Grund und Boden und dem Gebäude zu, beim Denkmal zusätzlich dem Sanierungsanteil. Sie bestimmt die Abschreibung, weil Grund und Boden nicht abschreibbar ist. Eine vertragliche Aufteilung gilt, solange sie die realen Werte nicht grundlegend verfehlt; die Arbeitshilfe des Finanzministeriums bindet die Gerichte nicht.[F-AFA-02][F-AFA-01]

Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Kaufpreisaufteilung“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/kaufpreisaufteilung/

Rn. 2

Einzelheiten

Rechtsprechung
BFH, Urteil vom 21.07.2020, IX R 26/19: Die BMF-Arbeitshilfe ist für Gerichte nicht bindend; eine vertragliche Aufteilung ist maßgeblich, wenn sie die realen Werte nicht grundlegend verfehlt.[F-AFA-02]
Wirkung
Jeder Euro, der dem Grund und Boden zugeordnet wird, fällt aus der Abschreibung.[F-AFA-01]
Denkmal
Beim Denkmal entscheidet die Aufteilung zusätzlich, wie viel auf den mit 9 % begünstigten Sanierungsanteil entfällt.[F-7I-02]
Rn. 3

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026

Kaufpreis 400.000 €: Wirkung des Grundstücksanteils

Kaufpreis
400.000 €
Sanierungsanteil (§ 7i)
60 % = 240.000 €
Altbausubstanz
2,5 % linear (Baujahr vor 1925)
Zu versteuerndes Einkommen
150.000 € (Einzelveranlagung)
Kirchensteuer
keine
Tarif
§ 32a EStG 2026, Soli, Kirchensteuer als Sonderausgabe
Aufteilung des Kaufpreises und Abschreibung in 12 Jahren
GrundstücksanteilGrund und BodenAltbausubstanzAfA 12 JahreSteuerwirkung 12 Jahre
10 %40.000 €120.000 €276.000 €122.296 €
15 %60.000 €100.000 €270.000 €119.637 €
20 %80.000 €80.000 €264.000 €116.978 €
25 %100.000 €60.000 €258.000 €114.320 €

Jeder Prozentpunkt mehr Grundstücksanteil kostet hier rund 532 € Steuerwirkung über 12 Jahre, weil Grund und Boden nicht abgeschrieben wird.

Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode

Rn. 4

Rechtsgrundlage

  • § 7 EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
  • § 7i EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Rn. 5

Belege

  1. F-AFA-02

    Wie der Kaufpreis auf Grund und Gebäude aufgeteilt wird, bestimmt die Höhe der Abschreibung.

    BFH 21.07.2020, IX R 26/19Primärtext geprüft

  2. F-AFA-01

    Der Altbauanteil wird normal abgeschrieben, bei Baujahr vor 1925 mit 2,5 % pro Jahr. Grund und Boden gar nicht.

    § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStGPrimärtext geprüft

  3. F-7I-02

    Begünstigt sind nur die denkmalgerechten Sanierungskosten, nicht der Grundstücksanteil und nicht die Altbausubstanz.

    § 7i Abs. 1 S. 1 EStG; Bayern Bescheinigungsrichtlinie Nr. 3.2 (Verlust von Altbausubstanz nicht bescheinigungsfähig)Primärtext geprüft

Jede Aussage oben trägt die Nummer ihres Belegs. Sekundärbelege und Auslegungen sind gekennzeichnet. Alle Belege

Rn. 6

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