Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann · Kommerzielle Verbindung
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Lexikon · Denkmal-AfA und Abschreibung

Grundlagenbescheid

Auch: Bindungswirkung der Denkmalbescheinigung

Rechtsgrundlage: § 171 AO, § 7i EStG

Stand: September 2026, Tarif 2026Geprüft am: Belege: 2Verantwortlich: Max Caramann

Rn. 1

Kurz gesagt

Ein Grundlagenbescheid ist ein Bescheid, dessen Feststellungen für die Steuerfestsetzung verbindlich sind. Die Bescheinigung der Denkmalbehörde ist ein solcher Bescheid, aber nur für die denkmalrechtlichen Tatsachen. Ob Kosten Herstellungs- oder Anschaffungskosten, Erhaltungsaufwand oder gar nicht abziehbar sind, entscheidet das Finanzamt selbst.[F-7I-06]

Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Grundlagenbescheid“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/grundlagenbescheid/

Rn. 2

Einzelheiten

Grundlage
§ 171 Abs. 10 und § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO, wie im Pflichthinweis der bayerischen Richtlinie genannt.[F-7I-06]
Bindend
Dass eine Maßnahme denkmalrechtlich erforderlich und abgestimmt war.[F-7I-06]
Nicht bindend
Die steuerliche Einordnung der Kosten und die Zuordnung von Nebenkosten zur begünstigten Sanierung.[F-7I-06][F-7I-11]
Rn. 3

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026

Bescheinigt ist nicht gleich begünstigt

Sanierungskosten gesamt
250.000 €
vom Finanzamt anerkannt (Annahme 85 %)
212.500 €
Zu versteuerndes Einkommen
150.000 € (Einzelveranlagung)
Kirchensteuer
keine
Tarif
§ 32a EStG 2026, Soli, Kirchensteuer als Sonderausgabe
Steuerwirkung über 12 Jahre
FallAfA-BasisSteuerwirkung
alle Kosten begünstigt250.000 €110.775 €
vom Finanzamt anerkannt (Annahme 85 %)212.500 €94.165 €

Begünstigt sind hier 85,0 % der Kosten; das kostet 16.610 € Steuerwirkung über 12 Jahre.

Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode

Rn. 4

Rechtsgrundlage

  • § 171 AO im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
  • § 7i EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Rn. 5

Belege

  1. F-7I-06

    Die Bescheinigung bestätigt die Denkmalseite. Welche Kosten steuerlich zählen, entscheidet trotzdem das Finanzamt.

    BayMBl. 2025 Nr. 424, Nr. 5.2 (Pflichthinweis) und Nr. 6.1Primärtext geprüft

  2. F-7I-11

    Auch Nebenkosten können anteilig begünstigt sein, aber nur der Teil, der auf die Sanierung entfällt.

    BayMBl. 2025 Nr. 424, Nr. 3.3 (verweist auf BMF 20.10.2003, BStBl. I S. 546)Primärtext geprüft

Jede Aussage oben trägt die Nummer ihres Belegs. Sekundärbelege und Auslegungen sind gekennzeichnet. Alle Belege

Rn. 6

Verwandte Begriffe