Kurz gesagt
Neben den reinen Baukosten können auch Gemeinkosten, Funktionsträgergebühren, der Gewinn des Bauträgers, die Grunderwerbsteuer und andere Anschaffungsnebenkosten bescheinigt werden. Begünstigt ist aber nur der Teil, den das Finanzamt den begünstigten Sanierungsarbeiten zuordnet. Eigenleistung zählt nicht, Architektenkosten für begünstigte Arbeiten dagegen schon.[F-7I-11][F-7I-12]
Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Begünstigte Nebenkosten“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/begunstigte-nebenkosten/
Einzelheiten
- Bescheinigungsfähig
- Gemeinkosten, Funktionsträgergebühren, Bauträgergewinn, Grunderwerbsteuer, weitere Anschaffungskosten.[F-7I-11]
- Begünstigt
- Nur der Anteil, der auf die begünstigten Arbeiten entfällt; die Zuordnung trifft das Finanzamt.[F-7I-11][F-7I-06]
- Nicht begünstigt
- Eigenleistung; Skonti mindern die Kosten.[F-7I-12]
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026
Grunderwerbsteuer auf den Sanierungsanteil: anerkannt oder nicht
- Sanierungskosten gesamt
- 258.750 €
- ohne anteilige Grunderwerbsteuer
- 250.000 €
- Zu versteuerndes Einkommen
- 150.000 € (Einzelveranlagung)
- Kirchensteuer
- keine
- Tarif
- § 32a EStG 2026, Soli, Kirchensteuer als Sonderausgabe
| Fall | AfA-Basis | Steuerwirkung |
|---|---|---|
| alle Kosten begünstigt | 258.750 € | 114.657 € |
| ohne anteilige Grunderwerbsteuer | 250.000 € | 110.775 € |
Begünstigt sind hier 96,6 % der Kosten; das kostet 3.882 € Steuerwirkung über 12 Jahre.
Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode
Rechtsgrundlage
- § 7i EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Belege
- F-7I-11
Auch Nebenkosten können anteilig begünstigt sein, aber nur der Teil, der auf die Sanierung entfällt.
BayMBl. 2025 Nr. 424, Nr. 3.3 (verweist auf BMF 20.10.2003, BStBl. I S. 546)Primärtext geprüft
- F-7I-12
Eigenleistung zählt nicht; Architektenkosten für die Sanierung schon.
BayMBl. 2025 Nr. 424, Nr. 3.2Primärtext geprüft
- F-7I-06
Die Bescheinigung bestätigt die Denkmalseite. Welche Kosten steuerlich zählen, entscheidet trotzdem das Finanzamt.
BayMBl. 2025 Nr. 424, Nr. 5.2 (Pflichthinweis) und Nr. 6.1Primärtext geprüft
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