Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann · Kommerzielle Verbindung
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Lexikon · Denkmal-AfA und Abschreibung

Begünstigte Nebenkosten

Auch: Funktionsträgergebühren · Bauträgermarge Denkmal-AfA

Rechtsgrundlage: § 7i EStG

Stand: September 2026, Tarif 2026Geprüft am: Belege: 3Verantwortlich: Max Caramann

Rn. 1

Kurz gesagt

Neben den reinen Baukosten können auch Gemeinkosten, Funktionsträgergebühren, der Gewinn des Bauträgers, die Grunderwerbsteuer und andere Anschaffungsnebenkosten bescheinigt werden. Begünstigt ist aber nur der Teil, den das Finanzamt den begünstigten Sanierungsarbeiten zuordnet. Eigenleistung zählt nicht, Architektenkosten für begünstigte Arbeiten dagegen schon.[F-7I-11][F-7I-12]

Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Begünstigte Nebenkosten“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/begunstigte-nebenkosten/

Rn. 2

Einzelheiten

Bescheinigungsfähig
Gemeinkosten, Funktionsträgergebühren, Bauträgergewinn, Grunderwerbsteuer, weitere Anschaffungskosten.[F-7I-11]
Begünstigt
Nur der Anteil, der auf die begünstigten Arbeiten entfällt; die Zuordnung trifft das Finanzamt.[F-7I-11][F-7I-06]
Nicht begünstigt
Eigenleistung; Skonti mindern die Kosten.[F-7I-12]
Rn. 3

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026

Grunderwerbsteuer auf den Sanierungsanteil: anerkannt oder nicht

Sanierungskosten gesamt
258.750 €
ohne anteilige Grunderwerbsteuer
250.000 €
Zu versteuerndes Einkommen
150.000 € (Einzelveranlagung)
Kirchensteuer
keine
Tarif
§ 32a EStG 2026, Soli, Kirchensteuer als Sonderausgabe
Steuerwirkung über 12 Jahre
FallAfA-BasisSteuerwirkung
alle Kosten begünstigt258.750 €114.657 €
ohne anteilige Grunderwerbsteuer250.000 €110.775 €

Begünstigt sind hier 96,6 % der Kosten; das kostet 3.882 € Steuerwirkung über 12 Jahre.

Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode

Rn. 4

Rechtsgrundlage

  • § 7i EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Rn. 5

Belege

  1. F-7I-11

    Auch Nebenkosten können anteilig begünstigt sein, aber nur der Teil, der auf die Sanierung entfällt.

    BayMBl. 2025 Nr. 424, Nr. 3.3 (verweist auf BMF 20.10.2003, BStBl. I S. 546)Primärtext geprüft

  2. F-7I-12

    Eigenleistung zählt nicht; Architektenkosten für die Sanierung schon.

    BayMBl. 2025 Nr. 424, Nr. 3.2Primärtext geprüft

  3. F-7I-06

    Die Bescheinigung bestätigt die Denkmalseite. Welche Kosten steuerlich zählen, entscheidet trotzdem das Finanzamt.

    BayMBl. 2025 Nr. 424, Nr. 5.2 (Pflichthinweis) und Nr. 6.1Primärtext geprüft

Jede Aussage oben trägt die Nummer ihres Belegs. Sekundärbelege und Auslegungen sind gekennzeichnet. Alle Belege

Rn. 6

Verwandte Begriffe