Kurz gesagt
Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Steuer auf den nächsten Euro Einkommen fällt, also auch, was ein zusätzlich abgesetzter Euro spart. Er erreicht im Tarif 2026 für Ledige 42 % ab 69.879 € und 45 % ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen. Mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer liegt die Belastung des nächsten Euros für Spitzenverdiener bei rund 44 bis 49,5 %.[F-TAX-01][F-TAX-04][F-GEN-02]
Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Grenzsteuersatz“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/grenzsteuersatz/
Einzelheiten
- Tarifzonen 2026
- Grundfreibetrag 12.348 €, 42 % ab 69.879 €, 45 % ab 277.826 €; bei Zusammenveranlagung doppelte Grenzen.[F-TAX-01]
- Mit Soli
- 44,31 % im 42-%-Bereich, 47,48 % im 45-%-Bereich.[F-TAX-04]
- Mit Kirchensteuer
- Rund 46,1 % (8 %) bzw. 46,3 % (9 %) im 42-%-Bereich, weil die Kirchensteuer selbst abziehbar ist.[F-TAX-04][F-TAX-06]
- Ausnahme Soli-Zone
- In der Milderungszone des Soli liegt der Grenzsteuersatz bei rund 47 %, höher als darüber (einzeln etwa 74.969 € bis 116.607 € zvE).[F-MED-04]
- Wert eines Abzugs
- Eine Abschreibung spart nie mehr, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.[F-GEN-02]
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026
Grenzsteuersatz 2026 bei sechs Einkommen
- Veranlagung
- Einzelveranlagung
- Kirchensteuer
- keine
- Tarif
- § 32a EStG 2026
| zvE | Einkommensteuer | Soli | Summe | Durchschnitt | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|---|---|---|
| 60.000 € | 14.233 € | 0 € | 14.233 € | 23,7 % | 38,6 % |
| 80.000 € | 22.464 € | 252 € | 22.716 € | 28,4 % | 47,0 % |
| 100.000 € | 30.864 € | 1.251 € | 32.115 € | 32,1 % | 47,0 % |
| 150.000 € | 51.864 € | 2.853 € | 54.717 € | 36,5 % | 44,3 % |
| 250.000 € | 93.864 € | 5.163 € | 99.027 € | 39,6 % | 44,3 % |
| 300.000 € | 115.529 € | 6.354 € | 121.883 € | 40,6 % | 47,5 % |
Bei 300.000 € beträgt die Gesamtbelastung 40,6 % des zu versteuernden Einkommens, der nächste Euro wird mit 47,5 % belastet.
Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode
Rechtsgrundlage
- § 32a EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
- § 4 SolZG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Belege
- F-TAX-01
2026 gilt der Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige), 45 % ab 277.826 €.
§ 32a Abs. 1 und 5 EStG (Fassung für VZ 2026)Primärtext geprüft
- F-TAX-04
Jeder zusätzlich abgesetzte Euro spart bei Spitzenverdienern rund 44 bis 49 Cent.
Rechnung: t·(1.055+k)/(1+t·k); Kirchensteuer abziehbar nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGRechnung auf Basis geprüfter Normen
- F-GEN-02
Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.
§ 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft
- F-TAX-06
Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar und mindert das zu versteuernde Einkommen.
§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGPrimärtext geprüft
- F-MED-04
In der Soli-Übergangszone kostet jeder zusätzliche Euro rund 47 Cent Steuer, mehr als bei deutlich höheren Einkommen.
SolZG § 4 S. 2; Rechnung auf Basis von F-TAX-01/02Rechnung auf Basis geprüfter Normen
Jede Aussage oben trägt die Nummer ihres Belegs. Sekundärbelege und Auslegungen sind gekennzeichnet. Alle Belege