Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann · Kommerzielle Verbindung
Kapitalanlage-WissenNachschlagewerk ImmobiliensteuerAnzeige: Steuer-Check rechnen
Lexikon · Einkommensteuer und Tarif

Grenzsteuersatz

Auch: marginaler Steuersatz · Steuersatz auf den nächsten Euro

Rechtsgrundlage: § 32a EStG, § 4 SolZG

Stand: September 2026, Tarif 2026Geprüft am: Belege: 5Verantwortlich: Max Caramann

Rn. 1

Kurz gesagt

Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Steuer auf den nächsten Euro Einkommen fällt, also auch, was ein zusätzlich abgesetzter Euro spart. Er erreicht im Tarif 2026 für Ledige 42 % ab 69.879 € und 45 % ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen. Mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer liegt die Belastung des nächsten Euros für Spitzenverdiener bei rund 44 bis 49,5 %.[F-TAX-01][F-TAX-04][F-GEN-02]

Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Grenzsteuersatz“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/grenzsteuersatz/

Rn. 2

Einzelheiten

Tarifzonen 2026
Grundfreibetrag 12.348 €, 42 % ab 69.879 €, 45 % ab 277.826 €; bei Zusammenveranlagung doppelte Grenzen.[F-TAX-01]
Mit Soli
44,31 % im 42-%-Bereich, 47,48 % im 45-%-Bereich.[F-TAX-04]
Mit Kirchensteuer
Rund 46,1 % (8 %) bzw. 46,3 % (9 %) im 42-%-Bereich, weil die Kirchensteuer selbst abziehbar ist.[F-TAX-04][F-TAX-06]
Ausnahme Soli-Zone
In der Milderungszone des Soli liegt der Grenzsteuersatz bei rund 47 %, höher als darüber (einzeln etwa 74.969 € bis 116.607 € zvE).[F-MED-04]
Wert eines Abzugs
Eine Abschreibung spart nie mehr, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.[F-GEN-02]
Rn. 3

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026

Grenzsteuersatz 2026 bei sechs Einkommen

Veranlagung
Einzelveranlagung
Kirchensteuer
keine
Tarif
§ 32a EStG 2026
Steuer 2026 nach zu versteuerndem Einkommen, Einzelveranlagung
zvEEinkommensteuerSoliSummeDurchschnittGrenzsteuersatz
60.000 €14.233 €0 €14.233 €23,7 %38,6 %
80.000 €22.464 €252 €22.716 €28,4 %47,0 %
100.000 €30.864 €1.251 €32.115 €32,1 %47,0 %
150.000 €51.864 €2.853 €54.717 €36,5 %44,3 %
250.000 €93.864 €5.163 €99.027 €39,6 %44,3 %
300.000 €115.529 €6.354 €121.883 €40,6 %47,5 %
Grenzsteuersatz: zusätzliche Steuer auf die nächsten Euro Einkommen, gemessen über 1.000 € und inklusive Solidaritätszuschlag.

Bei 300.000 € beträgt die Gesamtbelastung 40,6 % des zu versteuernden Einkommens, der nächste Euro wird mit 47,5 % belastet.

Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode

Rn. 4

Rechtsgrundlage

  • § 32a EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
  • § 4 SolZG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Rn. 5

Belege

  1. F-TAX-01

    2026 gilt der Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige), 45 % ab 277.826 €.

    § 32a Abs. 1 und 5 EStG (Fassung für VZ 2026)Primärtext geprüft

  2. F-TAX-04

    Jeder zusätzlich abgesetzte Euro spart bei Spitzenverdienern rund 44 bis 49 Cent.

    Rechnung: t·(1.055+k)/(1+t·k); Kirchensteuer abziehbar nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGRechnung auf Basis geprüfter Normen

  3. F-GEN-02

    Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.

    § 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft

  4. F-TAX-06

    Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar und mindert das zu versteuernde Einkommen.

    § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGPrimärtext geprüft

  5. F-MED-04

    In der Soli-Übergangszone kostet jeder zusätzliche Euro rund 47 Cent Steuer, mehr als bei deutlich höheren Einkommen.

    SolZG § 4 S. 2; Rechnung auf Basis von F-TAX-01/02Rechnung auf Basis geprüfter Normen

Jede Aussage oben trägt die Nummer ihres Belegs. Sekundärbelege und Auslegungen sind gekennzeichnet. Alle Belege

Rn. 6

Verwandte Begriffe