Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann · Kommerzielle Verbindung
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Lexikon · Einkommensteuer und Tarif

Durchschnittssteuersatz

Auch: effektiver Steuersatz · Steuerquote

Rechtsgrundlage: § 32a EStG

Stand: September 2026, Tarif 2026Geprüft am: Belege: 2Verantwortlich: Max Caramann

Rn. 1

Kurz gesagt

Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Steuer geteilt durch das zu versteuernde Einkommen. Er liegt wegen des Grundfreibetrags und der Progression immer unter dem Grenzsteuersatz. Für die Frage, was ein zusätzlicher Abzug wie Werbungskosten oder Abschreibung spart, ist er ungeeignet: Ein Abzug mindert das Einkommen am oberen Ende, also zum Grenzsteuersatz.[F-TAX-01][F-GEN-02]

Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Durchschnittssteuersatz“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/durchschnittssteuersatz/

Rn. 2

Einzelheiten

Rechnung
Steuer ÷ zu versteuerndes Einkommen.[F-TAX-01]
Abzüge
Ein Abzug spart den Grenzsteuersatz, nicht den Durchschnitt.[F-GEN-02]
Rn. 3

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026

Durchschnitts- und Grenzsteuersatz nebeneinander

Veranlagung
Einzelveranlagung
Kirchensteuer
keine
Tarif
§ 32a EStG 2026 mit Soli
Durchschnitts- und Grenzsteuersatz 2026, Einzelveranlagung
zvESteuerDurchschnittGrenzsteuersatz
60.000 €14.233 €23,7 %38,6 %
150.000 €54.717 €36,5 %44,3 %
300.000 €121.883 €40,6 %47,5 %

Bei 150.000 € liegt der Durchschnitt bei 36,5 %, der Grenzsteuersatz bei 44,3 %. Für den Wert eines Abzugs zählt der Grenzsteuersatz.

Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode

Rn. 4

Rechtsgrundlage

  • § 32a EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Rn. 5

Belege

  1. F-TAX-01

    2026 gilt der Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige), 45 % ab 277.826 €.

    § 32a Abs. 1 und 5 EStG (Fassung für VZ 2026)Primärtext geprüft

  2. F-GEN-02

    Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.

    § 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft

Jede Aussage oben trägt die Nummer ihres Belegs. Sekundärbelege und Auslegungen sind gekennzeichnet. Alle Belege

Rn. 6

Verwandte Begriffe