Beispiel: Führungskraft mit Jahresbonus, ledig, 180.000 € zu versteuerndes Einkommen (zvE) im Jahr 2026. Ein zusätzlicher Abzug von 10.000 € senkt die Einkommensteuer samt Soli im Modell um 4.431 €. Entscheidend sind das zvE und die tatsächliche Abzugsfähigkeit, nicht die Berufsbezeichnung.[F-TAX-01][F-TAX-02][F-GEN-02]
Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Bonusjahr und Denkmal-AfA: Beispiel 2026“, Stand 16.10.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/rechenbeispiele/fuehrungskraft-bonus-denkmal-afa/
Annahmen des Beispiels
Führungskraft mit Jahresbonus, ledig. Das zvE von 180.000 € ist eine frei gewählte Annahme, keine Angabe zum üblichen Gehalt oder Praxisgewinn. Gerechnet wird mit Einzelveranlagung, ohne Kirchensteuer und ohne weitere Einkünfte. Bruttogehalt, Umsatz und zvE sind verschiedene Größen.[F-TAX-01]
Für die Denkmal-Rechnung nehmen wir 100.000 € bescheinigte Sanierungskosten einer vermieteten Wohnung an. Die erhöhte Abschreibung setzt begünstigte Arbeiten und eine Bescheinigung voraus. Kaufpreis, Miete, Zinsen und laufende Kosten fehlen in dieser isolierten AfA-Rechnung.[F-7I-01][F-7I-02][F-7I-05][F-LOSS-01]
Steuerrechnung 2026
| Größe | Ergebnis |
|---|---|
| Einkommensteuer | 64.464 € |
| Solidaritätszuschlag | 3.546 € |
| Steuer zusammen | 68.010 € |
| Grenzsteuersatz einschließlich Soli | 44,31 % |
| Wirkung von 10.000 € zusätzlichem Abzug | 4.431 € |
| Erste AfA aus 100.000 € Sanierungskosten | 9.000 € |
| Steuerminderung durch diese erste AfA | 3.988 € |
| Nur AfA: Steuerminderung über zwölf Jahre | 44.310 € |
Die AfA mindert das steuerpflichtige Ergebnis der Vermietung. Ob daraus tatsächlich ein verrechenbarer Verlust entsteht, hängt auch von Miete und Werbungskosten ab. Die Wirkung eines Abzugs kann sich über Tarif- und Soli-Grenzen ändern.[F-LOSS-01][F-GEN-02][F-TAX-02]
Was in diesem Fall zählt
Ein Jahresbonus gehört zum Arbeitslohn. Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer auf den sonstigen Bezug als Unterschied der voraussichtlichen Jahreslohnsteuer mit und ohne Bonus.[F-FKAT-01][F-BONS-02]
Ein gewöhnlicher Jahresbonus erhält die Fünftelregelung nicht allein wegen der Einmalzahlung. Für die Steuerwirkung einer Vermietung zählt die Veranlagung des ganzen Jahres.[F-RSU-03][F-RSU-05][F-BONS-04]
Grenze des Beispiels: Ein einmalig hohes Bonusjahr trägt keinen Wohnungskauf über die gesamte Haltedauer. Das Modell hält das zvE für die AfA-Jahre konstant und zeigt keine Finanzierungsrate.[F-BONS-01][F-GEN-02]
Mit eigenen Werten rechnen
Die Seite für Führungskräfte mit Bonus zeigt die Einkommensteuer und ein offenes Wohnungsbeispiel mit Miete, Finanzierung und Eigenmitteln. Der Bonus-Rechner beantwortet die Fachfrage dieses Falls. Beide Seiten gehören zu einer Website desselben Betreibers. Vor einer Kauf- oder Steuerentscheidung sollten Sie Ihre Unterlagen individuell prüfen lassen.
Allgemeine Modellrechnung, keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Wir erhalten bei einem Kauf eine Provision vom Projektentwickler. Offenlegung.
Belege und Methode
- F-TAX-01
2026 gilt der Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige), 45 % ab 277.826 €.
§ 32a Abs. 1 und 5 EStG (Fassung für VZ 2026)Primärtext geprüft
- F-TAX-02
Den Soli zahlt nur, wer mehr als 20.350 € Einkommensteuer zahlt (Paare 40.700 €).
SolZG § 3 Abs. 3, § 4Primärtext geprüft
- F-GEN-02
Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.
§ 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft
- F-7I-01
Die begünstigten Sanierungskosten schreiben Sie in 12 Jahren komplett ab: 8 Jahre je 9 %, dann 4 Jahre je 7 %.
§ 7i Abs. 1 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-7I-02
Begünstigt sind nur die denkmalgerechten Sanierungskosten, nicht der Grundstücksanteil und nicht die Altbausubstanz.
§ 7i Abs. 1 S. 1 EStG; Bayern Bescheinigungsrichtlinie Nr. 3.2 (Verlust von Altbausubstanz nicht bescheinigungsfähig)Primärtext geprüft
- F-7I-05
Ohne Bescheinigung der Denkmalbehörde gibt es keine Denkmal-AfA.
§ 7i Abs. 2 S. 1 EStG; BayMBl. 2025 Nr. 424 (Präambel, Art. 23 BayDSchG)Primärtext geprüft
- F-LOSS-01
Ein steuerlicher Verlust aus Vermietung mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen aus Gehalt oder Praxis.
§ 2 Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft
- F-FKAT-01
Gehalt, Bonus und Tantieme sind Arbeitslohn und werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert.
§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-BONS-02
Vom Bonus wird die Steuer einbehalten, die er zusätzlich zur Jahreslohnsteuer verursacht; ein eingetragener Freibetrag senkt sie.
§ 39b Abs. 3 S. 1, 3–5 und 8 EStGPrimärtext geprüft
- F-RSU-03
Bei der Fünftelregelung wird ein Fünftel der begünstigten Einkünfte zum übrigen Einkommen addiert und die Mehrsteuer darauf verfünffacht.
§ 34 Abs. 1 S. 1–2, Abs. 2 Nr. 4 EStGPrimärtext geprüft
- F-RSU-05
Nach dem BFH sind Vorteile aus Aktienoptionen in der Regel Lohn für mehrere Jahre, wenn zwischen Zusage und Ausübung mehr als zwölf Monate liegen; zusätzlich muss der Lohn gebündelt in einem Jahr zufließen.
BFH, Urteil vom 31.08.2016, VI R 53/14, II.1.a-b und II.3.cPrimärtext geprüft
- F-BONS-04
Die einbehaltene Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet; zu viel Gezahltes erstattet das Finanzamt nach dem Bescheid.
§ 36 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–2 und Abs. 4 S. 2 EStGPrimärtext geprüft
- F-BONS-01
Ein Bonus zählt zum Jahr, in dem er ausgezahlt wird; die Lohnsteuer soll am Ende der Einkommensteuer entsprechen.
§ 38a Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 EStGPrimärtext geprüft
Alle Zahlen berechnet mit dem Rechenkern: Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag nach SolZG, Kirchensteuer als Sonderausgabe, Denkmal-AfA nach § 7i. Grenzsteuersätze gemessen über 1.000 € Einkommen. Beispielwerte sind als Annahme gekennzeichnet. Zur Methode
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