Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann
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Rechenbeispiel · Tarif 2026

Bonusjahr und Denkmal-AfA: Beispiel 2026

Stand: Steuerjahr 2026, geprüft am 27.09.2026Veröffentlicht: Berechnet: beim Erstellen der SeiteVon: Redaktion Kapitalanlage-WissenVerantwortlich: Max Caramann

Die Antwort

Beispiel: Führungskraft mit Jahresbonus, ledig, 180.000 € zu versteuerndes Einkommen (zvE) im Jahr 2026. Ein zusätzlicher Abzug von 10.000 € senkt die Einkommensteuer samt Soli im Modell um 4.431 €. Entscheidend sind das zvE und die tatsächliche Abzugsfähigkeit, nicht die Berufsbezeichnung.[F-TAX-01][F-TAX-02][F-GEN-02]

Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Bonusjahr und Denkmal-AfA: Beispiel 2026“, Stand 16.10.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/rechenbeispiele/fuehrungskraft-bonus-denkmal-afa/

Rn. 1

Annahmen des Beispiels

Führungskraft mit Jahresbonus, ledig. Das zvE von 180.000 € ist eine frei gewählte Annahme, keine Angabe zum üblichen Gehalt oder Praxisgewinn. Gerechnet wird mit Einzelveranlagung, ohne Kirchensteuer und ohne weitere Einkünfte. Bruttogehalt, Umsatz und zvE sind verschiedene Größen.[F-TAX-01]

Für die Denkmal-Rechnung nehmen wir 100.000 € bescheinigte Sanierungskosten einer vermieteten Wohnung an. Die erhöhte Abschreibung setzt begünstigte Arbeiten und eine Bescheinigung voraus. Kaufpreis, Miete, Zinsen und laufende Kosten fehlen in dieser isolierten AfA-Rechnung.[F-7I-01][F-7I-02][F-7I-05][F-LOSS-01]

Rn. 2

Steuerrechnung 2026

Modell für 180.000 € zvE, einzeln veranlagt
GrößeErgebnis
Einkommensteuer64.464 €
Solidaritätszuschlag3.546 €
Steuer zusammen68.010 €
Grenzsteuersatz einschließlich Soli44,31 %
Wirkung von 10.000 € zusätzlichem Abzug4.431 €
Erste AfA aus 100.000 € Sanierungskosten9.000 €
Steuerminderung durch diese erste AfA3.988 €
Nur AfA: Steuerminderung über zwölf Jahre44.310 €
2026er Tarif und gleiches zvE in jedem AfA-Jahr. Ohne Miete, Zinsen, weitere Kosten, Kaufpreis, Finanzierung und Kirchensteuer; keine Rendite- oder Netto-Cashflow-Rechnung.

Die AfA mindert das steuerpflichtige Ergebnis der Vermietung. Ob daraus tatsächlich ein verrechenbarer Verlust entsteht, hängt auch von Miete und Werbungskosten ab. Die Wirkung eines Abzugs kann sich über Tarif- und Soli-Grenzen ändern.[F-LOSS-01][F-GEN-02][F-TAX-02]

Rn. 3

Was in diesem Fall zählt

Ein Jahresbonus gehört zum Arbeitslohn. Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer auf den sonstigen Bezug als Unterschied der voraussichtlichen Jahreslohnsteuer mit und ohne Bonus.[F-FKAT-01][F-BONS-02]

Ein gewöhnlicher Jahresbonus erhält die Fünftelregelung nicht allein wegen der Einmalzahlung. Für die Steuerwirkung einer Vermietung zählt die Veranlagung des ganzen Jahres.[F-RSU-03][F-RSU-05][F-BONS-04]

Grenze des Beispiels: Ein einmalig hohes Bonusjahr trägt keinen Wohnungskauf über die gesamte Haltedauer. Das Modell hält das zvE für die AfA-Jahre konstant und zeigt keine Finanzierungsrate.[F-BONS-01][F-GEN-02]

Rn. 4

Mit eigenen Werten rechnen

Die Seite für Führungskräfte mit Bonus zeigt die Einkommensteuer und ein offenes Wohnungsbeispiel mit Miete, Finanzierung und Eigenmitteln. Der Bonus-Rechner beantwortet die Fachfrage dieses Falls. Beide Seiten gehören zu einer Website desselben Betreibers. Vor einer Kauf- oder Steuerentscheidung sollten Sie Ihre Unterlagen individuell prüfen lassen.

Allgemeine Modellrechnung, keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Wir erhalten bei einem Kauf eine Provision vom Projektentwickler. Offenlegung.

Belege

Belege und Methode

  1. F-TAX-01

    2026 gilt der Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige), 45 % ab 277.826 €.

    § 32a Abs. 1 und 5 EStG (Fassung für VZ 2026)Primärtext geprüft

  2. F-TAX-02

    Den Soli zahlt nur, wer mehr als 20.350 € Einkommensteuer zahlt (Paare 40.700 €).

    SolZG § 3 Abs. 3, § 4Primärtext geprüft

  3. F-GEN-02

    Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.

    § 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft

  4. F-7I-01

    Die begünstigten Sanierungskosten schreiben Sie in 12 Jahren komplett ab: 8 Jahre je 9 %, dann 4 Jahre je 7 %.

    § 7i Abs. 1 S. 1 EStGPrimärtext geprüft

  5. F-7I-02

    Begünstigt sind nur die denkmalgerechten Sanierungskosten, nicht der Grundstücksanteil und nicht die Altbausubstanz.

    § 7i Abs. 1 S. 1 EStG; Bayern Bescheinigungsrichtlinie Nr. 3.2 (Verlust von Altbausubstanz nicht bescheinigungsfähig)Primärtext geprüft

  6. F-7I-05

    Ohne Bescheinigung der Denkmalbehörde gibt es keine Denkmal-AfA.

    § 7i Abs. 2 S. 1 EStG; BayMBl. 2025 Nr. 424 (Präambel, Art. 23 BayDSchG)Primärtext geprüft

  7. F-LOSS-01

    Ein steuerlicher Verlust aus Vermietung mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen aus Gehalt oder Praxis.

    § 2 Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft

  8. F-FKAT-01

    Gehalt, Bonus und Tantieme sind Arbeitslohn und werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert.

    § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStGPrimärtext geprüft

  9. F-BONS-02

    Vom Bonus wird die Steuer einbehalten, die er zusätzlich zur Jahreslohnsteuer verursacht; ein eingetragener Freibetrag senkt sie.

    § 39b Abs. 3 S. 1, 3–5 und 8 EStGPrimärtext geprüft

  10. F-RSU-03

    Bei der Fünftelregelung wird ein Fünftel der begünstigten Einkünfte zum übrigen Einkommen addiert und die Mehrsteuer darauf verfünffacht.

    § 34 Abs. 1 S. 1–2, Abs. 2 Nr. 4 EStGPrimärtext geprüft

  11. F-RSU-05

    Nach dem BFH sind Vorteile aus Aktienoptionen in der Regel Lohn für mehrere Jahre, wenn zwischen Zusage und Ausübung mehr als zwölf Monate liegen; zusätzlich muss der Lohn gebündelt in einem Jahr zufließen.

    BFH, Urteil vom 31.08.2016, VI R 53/14, II.1.a-b und II.3.cPrimärtext geprüft

  12. F-BONS-04

    Die einbehaltene Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet; zu viel Gezahltes erstattet das Finanzamt nach dem Bescheid.

    § 36 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–2 und Abs. 4 S. 2 EStGPrimärtext geprüft

  13. F-BONS-01

    Ein Bonus zählt zum Jahr, in dem er ausgezahlt wird; die Lohnsteuer soll am Ende der Einkommensteuer entsprechen.

    § 38a Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 EStGPrimärtext geprüft

Alle Zahlen berechnet mit dem Rechenkern: Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag nach SolZG, Kirchensteuer als Sonderausgabe, Denkmal-AfA nach § 7i. Grenzsteuersätze gemessen über 1.000 € Einkommen. Beispielwerte sind als Annahme gekennzeichnet. Zur Methode

Im Lexikon

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