Kurz gesagt
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, fällt 2026 aber erst an, wenn diese 20.350 € übersteigt, bei Zusammenveranlagung 40.700 €. Darüber wird er in einer Milderungszone auf 11,9 % des übersteigenden Betrags begrenzt. In dieser Zone liegt der Grenzsteuersatz bei rund 47 %, höher als bei deutlich höheren Einkommen.[F-TAX-02][F-MED-04]
Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Solidaritätszuschlag: Freigrenze und Milderungszone“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/soli-milderungszone/
Einzelheiten
- Freigrenze 2026
- 20.350 € Einkommensteuer einzeln, 40.700 € zusammen.[F-TAX-02]
- Milderungszone
- Soli höchstens 11,9 % des Betrags über der Freigrenze; der volle Satz gilt ab rund 37.838 € Einkommensteuer.[F-TAX-02][F-TAX-03]
- Zone in zvE
- Vom Rechenkern ermittelt: einzeln 74.969 € bis 116.607 €, zusammen 149.938 € bis 233.214 €.[F-MED-04]
- Grenzsteuersatz
- Rund 0,42 × 1,119 ≈ 47,0 % ohne Kirchensteuer, mehr als die 44,3 % oberhalb der Zone.[F-MED-04][F-TAX-04]
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026
Soli-Milderungszone 2026, Zusammenveranlagung
- Veranlagung
- Zusammenveranlagung
- Kirchensteuer
- keine
- Zone (vom Rechenkern ermittelt)
- 149.938 € bis 233.214 € zvE
| zvE | Einkommensteuer | Soli | Soli in % der ESt | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|---|---|
| 144.938 € | 38.602 € | 0 € | 0,0 % | 42,0 % |
| 149.939 € | 40.702 € | 0 € | 0,0 % | 44,5 % |
| 192.000 € | 58.368 € | 2.102 € | 3,6 % | 47,0 % |
| 233.213 € | 75.676 € | 4.162 € | 5,5 % | 45,7 % |
| 243.214 € | 79.878 € | 4.393 € | 5,5 % | 44,3 % |
Zwischen 149.938 € und 233.214 € zu versteuerndem Einkommen steigt der Soli von null auf die vollen 5,5 %. In dieser Zone kostet jeder zusätzliche Euro 47,0 % Steuer, oberhalb nur 44,3 %.
Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode
Rechtsgrundlage
Belege
- F-TAX-02
Den Soli zahlt nur, wer mehr als 20.350 € Einkommensteuer zahlt (Paare 40.700 €).
SolZG § 3 Abs. 3, § 4Primärtext geprüft
- F-MED-04
In der Soli-Übergangszone kostet jeder zusätzliche Euro rund 47 Cent Steuer, mehr als bei deutlich höheren Einkommen.
SolZG § 4 S. 2; Rechnung auf Basis von F-TAX-01/02Rechnung auf Basis geprüfter Normen
- F-TAX-03
Wer als Lediger über rund 117.000 € zu versteuerndem Einkommen liegt, zahlt den vollen Soli.
Rechnung des Rechenkerns auf Basis der zitierten NormenRechnung auf Basis geprüfter Normen
- F-TAX-04
Jeder zusätzlich abgesetzte Euro spart bei Spitzenverdienern rund 44 bis 49 Cent.
Rechnung: t·(1.055+k)/(1+t·k); Kirchensteuer abziehbar nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGRechnung auf Basis geprüfter Normen
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