Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann · Kommerzielle Verbindung
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Lexikon · Einkommensteuer und Tarif

Kirchensteuer als Sonderausgabe

Auch: Kirchensteuer absetzen · Kirchensteuer 8 % 9 %

Rechtsgrundlage: § 10 EStG

Stand: September 2026, Tarif 2026Geprüft am: Belege: 3Verantwortlich: Max Caramann

Rn. 1

Kurz gesagt

Kirchenmitglieder zahlen Kirchensteuer von 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in den übrigen Ländern. Die gezahlte Kirchensteuer ist nach § 10 EStG selbst als Sonderausgabe abziehbar und mindert das zu versteuernde Einkommen. Deshalb erhöht sie den Grenzsteuersatz etwas weniger, als der Satz von 8 oder 9 % vermuten lässt.[F-TAX-05][F-TAX-06][F-TAX-04]

Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Kirchensteuer als Sonderausgabe“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/kirchensteuer-sonderausgabe/

Rn. 2

Einzelheiten

Sätze
8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern.[F-TAX-05]
Sonderausgabe
Gezahlte Kirchensteuer mindert das zu versteuernde Einkommen.[F-TAX-06]
Grenzsteuersatz
Im 42-%-Bereich rund 46,1 % mit 8 % und 46,3 % mit 9 % Kirchensteuer.[F-TAX-04]
Kappung
Viele Landeskirchen und Bistümer kappen die Kirchensteuer bei hohen Einkommen auf Antrag; die Regeln unterscheiden sich nach Land und Kirche (Sekundärbeleg).[F-TAX-05]
Rn. 3

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026

Kirchensteuer bei 150.000 € zu versteuerndem Einkommen

Zu versteuerndes Einkommen
150.000 € (Einzelveranlagung)
Abzug im Vergleich
10.000 €
Kirchensteuer und Wert eines Abzugs von 10.000 €, Einzelveranlagung
KirchensteuerBetragSteuer gesamtGrenzsteuersatzWert von 10.000 € Abzug
keine0 €54.717 €44,3 %4.431 €
8 %4.149 €58.866 €46,1 %4.613 €
9 %4.668 €59.384 €46,4 %4.634 €

Kirchensteuer beträgt 8 oder 9 % der Einkommensteuer. Weil sie selbst als Sonderausgabe abgezogen wird, erhöht sie den Grenzsteuersatz hier nur von 44,3 % auf 46,4 % (9 %).

Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode

Rn. 4

Rechtsgrundlage

  • § 10 EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Rn. 5

Belege

  1. F-TAX-05

    Kirchensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Einkommensteuer.

    kirchenfinanzen.de (Kirchensteuerhebesatz); Kappung nach biallo.deSekundärbeleg, Primärtext ausstehend

  2. F-TAX-06

    Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar und mindert das zu versteuernde Einkommen.

    § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGPrimärtext geprüft

  3. F-TAX-04

    Jeder zusätzlich abgesetzte Euro spart bei Spitzenverdienern rund 44 bis 49 Cent.

    Rechnung: t·(1.055+k)/(1+t·k); Kirchensteuer abziehbar nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGRechnung auf Basis geprüfter Normen

Jede Aussage oben trägt die Nummer ihres Belegs. Sekundärbelege und Auslegungen sind gekennzeichnet. Alle Belege

Rn. 6

Verwandte Begriffe