Kurz gesagt
Kirchenmitglieder zahlen Kirchensteuer von 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in den übrigen Ländern. Die gezahlte Kirchensteuer ist nach § 10 EStG selbst als Sonderausgabe abziehbar und mindert das zu versteuernde Einkommen. Deshalb erhöht sie den Grenzsteuersatz etwas weniger, als der Satz von 8 oder 9 % vermuten lässt.[F-TAX-05][F-TAX-06][F-TAX-04]
Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Kirchensteuer als Sonderausgabe“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/kirchensteuer-sonderausgabe/
Einzelheiten
- Sätze
- 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern.[F-TAX-05]
- Sonderausgabe
- Gezahlte Kirchensteuer mindert das zu versteuernde Einkommen.[F-TAX-06]
- Grenzsteuersatz
- Im 42-%-Bereich rund 46,1 % mit 8 % und 46,3 % mit 9 % Kirchensteuer.[F-TAX-04]
- Kappung
- Viele Landeskirchen und Bistümer kappen die Kirchensteuer bei hohen Einkommen auf Antrag; die Regeln unterscheiden sich nach Land und Kirche (Sekundärbeleg).[F-TAX-05]
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026
Kirchensteuer bei 150.000 € zu versteuerndem Einkommen
- Zu versteuerndes Einkommen
- 150.000 € (Einzelveranlagung)
- Abzug im Vergleich
- 10.000 €
| Kirchensteuer | Betrag | Steuer gesamt | Grenzsteuersatz | Wert von 10.000 € Abzug |
|---|---|---|---|---|
| keine | 0 € | 54.717 € | 44,3 % | 4.431 € |
| 8 % | 4.149 € | 58.866 € | 46,1 % | 4.613 € |
| 9 % | 4.668 € | 59.384 € | 46,4 % | 4.634 € |
Kirchensteuer beträgt 8 oder 9 % der Einkommensteuer. Weil sie selbst als Sonderausgabe abgezogen wird, erhöht sie den Grenzsteuersatz hier nur von 44,3 % auf 46,4 % (9 %).
Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode
Rechtsgrundlage
- § 10 EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Belege
- F-TAX-05
Kirchensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Einkommensteuer.
kirchenfinanzen.de (Kirchensteuerhebesatz); Kappung nach biallo.deSekundärbeleg, Primärtext ausstehend
- F-TAX-06
Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar und mindert das zu versteuernde Einkommen.
§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGPrimärtext geprüft
- F-TAX-04
Jeder zusätzlich abgesetzte Euro spart bei Spitzenverdienern rund 44 bis 49 Cent.
Rechnung: t·(1.055+k)/(1+t·k); Kirchensteuer abziehbar nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGRechnung auf Basis geprüfter Normen
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