Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann · Kommerzielle Verbindung
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Lexikon · Vermietung, Verkauf und Risiken

Werbungskosten bei Vermietung

Auch: Vermietung und Verpachtung Werbungskosten · V+V

Rechtsgrundlage: § 9 EStG, § 21 EStG, § 2 EStG

Stand: September 2026, Tarif 2026Geprüft am: Belege: 5Verantwortlich: Max Caramann

Rn. 1

Kurz gesagt

Werbungskosten bei Vermietung sind alle Aufwendungen, um Mieteinnahmen zu erzielen. Dazu gehören die Zinsen des Kaufkredits und die Abschreibung, beim Denkmal die Denkmal-AfA. Übersteigen die Werbungskosten die Miete, entsteht ein Verlust, der mit Gehalt oder Praxisgewinn im selben Jahr verrechnet wird und so die Steuer mindert.[F-GEN-01][F-7I-01][F-LOSS-01]

Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Werbungskosten bei Vermietung“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/werbungskosten-vermietung/

Rn. 2

Einzelheiten

Zinsen
Kreditzinsen für die vermietete Wohnung.[F-GEN-01]
Abschreibung
Denkmal-AfA auf den Sanierungsanteil, lineare AfA auf die Altbausubstanz.[F-7I-01][F-AFA-01]
Verlust
Negative Einkünfte werden mit anderen Einkünften desselben Jahres verrechnet.[F-LOSS-01]
Grenze
Bei einem Steuerstundungsmodell ist die Verrechnung ausgeschlossen.[F-15B-01]
Rn. 3

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026

Ein Vermietungsjahr in Zahlen

Miete
1.100 € pro Monat (Annahme)
Darlehen
400.000 € zu 3,85 %, 2 % Anfangstilgung
Abschreibung
22.500 € (Denkmal-AfA)
Laufende Kosten
60 € pro Monat (Verwaltung)
Zu versteuerndes Einkommen
150.000 € (Einzelveranlagung)
Kirchensteuer
keine
Tarif
§ 32a EStG 2026, Soli, Kirchensteuer als Sonderausgabe
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, erstes volles Jahr
PostenBetrag
Mieteinnahmen13.200 €
− Schuldzinsen−15.257 €
− Abschreibung−22.500 €
− Verwaltungskosten−720 €
Ergebnis−25.277 €

Das Ergebnis von −25.277 € senkt die Steuer um 11.201 € im Jahr, weil der Verlust mit dem übrigen Einkommen verrechnet wird.

Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode

Rn. 4

Rechtsgrundlage

  • § 9 EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
  • § 21 EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
  • § 2 EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Rn. 5

Belege

  1. F-GEN-01

    Kreditzinsen für eine vermietete Wohnung sind Werbungskosten.

    § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStGPrimärtext geprüft

  2. F-7I-01

    Die begünstigten Sanierungskosten schreiben Sie in 12 Jahren komplett ab: 8 Jahre je 9 %, dann 4 Jahre je 7 %.

    § 7i Abs. 1 S. 1 EStGPrimärtext geprüft

  3. F-LOSS-01

    Ein steuerlicher Verlust aus Vermietung mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen aus Gehalt oder Praxis.

    § 2 Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft

  4. F-AFA-01

    Der Altbauanteil wird normal abgeschrieben, bei Baujahr vor 1925 mit 2,5 % pro Jahr. Grund und Boden gar nicht.

    § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStGPrimärtext geprüft

  5. F-15B-01

    Ist der Kauf ein Steuerstundungsmodell, darf der Verlust nicht mit dem Gehalt verrechnet werden.

    § 15b Abs. 1 EStG (für Vermietung über § 21 Abs. 1 S. 2)Primärtext geprüft

Jede Aussage oben trägt die Nummer ihres Belegs. Sekundärbelege und Auslegungen sind gekennzeichnet. Alle Belege

Rn. 6

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