Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann · Kommerzielle Verbindung
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Lexikon · Vermietung, Verkauf und Risiken

Verlustverrechnung mit dem Gehalt

Auch: negative Einkünfte aus Vermietung · Verlustausgleich

Rechtsgrundlage: § 2 EStG

Stand: September 2026, Tarif 2026Geprüft am: Belege: 4Verantwortlich: Max Caramann

Rn. 1

Kurz gesagt

Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden nach § 2 Abs. 3 EStG mit positiven Einkünften desselben Jahres verrechnet, etwa mit Gehalt oder Praxisgewinn. Der Verlust mindert also das zu versteuernde Einkommen, und die Steuerersparnis entspricht dem Grenzsteuersatz auf diesen Betrag. Ausgeschlossen ist das bei einem Steuerstundungsmodell nach § 15b.[F-LOSS-01][F-GEN-02][F-15B-01]

Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Verlustverrechnung mit dem Gehalt“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/verlustverrechnung/

Rn. 2

Einzelheiten

Regel
Summe der Einkünfte: Verluste einer Einkunftsart mindern die anderen.[F-LOSS-01]
Wert
Höchstens der Grenzsteuersatz auf den Verlust.[F-GEN-02]
Ausnahme
Verluste aus einem Steuerstundungsmodell nur mit späteren Gewinnen desselben Modells.[F-15B-01]
Zeitpunkt
Im ersten Jahr über die Steuererklärung, danach auch über Freibetrag oder Vorauszahlungen.[F-LOSS-03]
Rn. 3

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026

Verlust aus Vermietung von 15.000 € bei 150.000 € Einkommen

Einkommen ohne Vermietung
150.000 € (Einzelveranlagung)
Ergebnis Vermietung
−15.000 €
Steuer vor und nach Verrechnung
zvEEinkommensteuerSoliSumme
ohne Vermietung150.000 €51.864 €2.853 €54.717 €
mit Vermietungsverlust135.000 €45.564 €2.506 €48.070 €
Unterschied−15.000 €−6.300 €−346 €−6.646 €

Der Verlust mindert die Steuer um 6.647 €, das sind 44,3 % des Verlusts.

Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode

Rn. 4

Rechtsgrundlage

  • § 2 EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Rn. 5

Belege

  1. F-LOSS-01

    Ein steuerlicher Verlust aus Vermietung mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen aus Gehalt oder Praxis.

    § 2 Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft

  2. F-GEN-02

    Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.

    § 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft

  3. F-15B-01

    Ist der Kauf ein Steuerstundungsmodell, darf der Verlust nicht mit dem Gehalt verrechnet werden.

    § 15b Abs. 1 EStG (für Vermietung über § 21 Abs. 1 S. 2)Primärtext geprüft

  4. F-LOSS-03

    Im ersten Jahr kommt die Steuerersparnis erst mit der Steuererklärung, ab dem Folgejahr über Freibetrag bzw. niedrigere Vorauszahlungen.

    § 37 Abs. 3 S. 8–10 EStGPrimärtext geprüft

Jede Aussage oben trägt die Nummer ihres Belegs. Sekundärbelege und Auslegungen sind gekennzeichnet. Alle Belege

Rn. 6

Verwandte Begriffe