Kurz gesagt
Ein Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG liegt vor, wenn ein vorgefertigtes Konzept die Möglichkeit bieten soll, in der Anfangsphase Verluste mit anderen Einkünften zu verrechnen, und die prognostizierten Anfangsverluste beim Einzelinvestor 10 % seines eingesetzten Eigenkapitals übersteigen. Dann dürfen die Verluste nur mit späteren Gewinnen aus demselben Modell verrechnet werden.[F-15B-01][F-15B-02]
Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Steuerstundungsmodell (§ 15b EStG)“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/steuerstundungsmodell-15b/
Einzelheiten
- Folge
- Verluste nur mit späteren Einkünften aus demselben Modell verrechenbar.[F-15B-01]
- Voraussetzungen
- Modellhafte Gestaltung und prognostizierte Anfangsverluste über 10 % des eingesetzten Eigenkapitals beim Einzelinvestor.[F-15B-02]
- Bauträgerkauf
- Nach Sekundärbelegen zum BMF-Schreiben vom 17.07.2007 wird ein Bauträgerkauf zum Modell, wenn modellhafte Nebenleistungen wie Mietgarantie, Finanzierungsvermittlung oder Steuerberatung aus der Hand des Bauträgers dazukommen. Hausverwaltung und Mietpool gelten als unschädlich.[F-15B-03]
- Prüfen
- Angebote mit Zusatzleistungen wie Mietgarantien vor dem Kauf steuerlich prüfen lassen.[F-15B-04]
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026
Eigenkapital 40.000 €, Anfangsverluste 30.000 €
- Eingesetztes Eigenkapital (Annahme)
- 40.000 €
- Prognostizierte Verluste der Anfangsphase (Annahme)
- 30.000 €
| Posten | Betrag |
|---|---|
| 10 % des Eigenkapitals | 4.000 € |
| Anfangsverluste | 30.000 € |
| Anfangsverluste in % des Eigenkapitals | 75,0 % |
Die Anfangsverluste betragen das 8-fache der 10-%-Grenze. Ob § 15b greift, hängt dann davon ab, ob eine modellhafte Gestaltung vorliegt. Greift er, fiele die Verrechnung zunächst aus: bei 150.000 € zvE (einzeln) wären das 13.293 € Steuerwirkung, nutzbar erst mit späteren Gewinnen aus demselben Modell.
Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode
Rechtsgrundlage
- § 15b EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
- § 21 EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Belege
- F-15B-01
Ist der Kauf ein Steuerstundungsmodell, darf der Verlust nicht mit dem Gehalt verrechnet werden.
§ 15b Abs. 1 EStG (für Vermietung über § 21 Abs. 1 S. 2)Primärtext geprüft
- F-15B-02
Kritisch wird es erst, wenn ein vorgefertigtes Konzept vorliegt und die Anfangsverluste 10 % des eingesetzten Eigenkapitals übersteigen.
§ 15b Abs. 2–3 EStGPrimärtext geprüft
- F-15B-03
Eine Mietgarantie oder Finanzierung aus der Hand des Bauträgers kann den Verlustabzug gefährden. Hausverwaltung und Mietpool sind unschädlich.
BMF-Schreiben 17.07.2007 IV B 2 - S 2241 b/07/0001, EStH Anhang 29 III; gelesen über iww.de und Haufe KommentierungSekundärbeleg, Primärtext ausstehend
- F-15B-04
Prüfen Sie, ob Zusatzleistungen wie Mietgarantien angeboten werden, und lassen Sie das steuerlich prüfen.
abgeleitet aus F-15B-03Auslegung, steuerlich prüfen lassen
Jede Aussage oben trägt die Nummer ihres Belegs. Sekundärbelege und Auslegungen sind gekennzeichnet. Alle Belege