Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann · Kommerzielle Verbindung
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Lexikon · Vermietung, Verkauf und Risiken

Steuerstundungsmodell (§ 15b EStG)

Auch: § 15b · modellhafte Gestaltung · Verlustverrechnungsverbot

Rechtsgrundlage: § 15b EStG, § 21 EStG

Stand: September 2026, Tarif 2026Geprüft am: Belege: 4Verantwortlich: Max Caramann

Rn. 1

Kurz gesagt

Ein Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG liegt vor, wenn ein vorgefertigtes Konzept die Möglichkeit bieten soll, in der Anfangsphase Verluste mit anderen Einkünften zu verrechnen, und die prognostizierten Anfangsverluste beim Einzelinvestor 10 % seines eingesetzten Eigenkapitals übersteigen. Dann dürfen die Verluste nur mit späteren Gewinnen aus demselben Modell verrechnet werden.[F-15B-01][F-15B-02]

Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Steuerstundungsmodell (§ 15b EStG)“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/steuerstundungsmodell-15b/

Rn. 2

Einzelheiten

Folge
Verluste nur mit späteren Einkünften aus demselben Modell verrechenbar.[F-15B-01]
Voraussetzungen
Modellhafte Gestaltung und prognostizierte Anfangsverluste über 10 % des eingesetzten Eigenkapitals beim Einzelinvestor.[F-15B-02]
Bauträgerkauf
Nach Sekundärbelegen zum BMF-Schreiben vom 17.07.2007 wird ein Bauträgerkauf zum Modell, wenn modellhafte Nebenleistungen wie Mietgarantie, Finanzierungsvermittlung oder Steuerberatung aus der Hand des Bauträgers dazukommen. Hausverwaltung und Mietpool gelten als unschädlich.[F-15B-03]
Prüfen
Angebote mit Zusatzleistungen wie Mietgarantien vor dem Kauf steuerlich prüfen lassen.[F-15B-04]
Rn. 3

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026

Eigenkapital 40.000 €, Anfangsverluste 30.000 €

Eingesetztes Eigenkapital (Annahme)
40.000 €
Prognostizierte Verluste der Anfangsphase (Annahme)
30.000 €
Die 10-%-Grenze des § 15b Abs. 3 EStG
PostenBetrag
10 % des Eigenkapitals4.000 €
Anfangsverluste30.000 €
Anfangsverluste in % des Eigenkapitals75,0 %

Die Anfangsverluste betragen das 8-fache der 10-%-Grenze. Ob § 15b greift, hängt dann davon ab, ob eine modellhafte Gestaltung vorliegt. Greift er, fiele die Verrechnung zunächst aus: bei 150.000 € zvE (einzeln) wären das 13.293 € Steuerwirkung, nutzbar erst mit späteren Gewinnen aus demselben Modell.

Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode

Rn. 4

Rechtsgrundlage

  • § 15b EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
  • § 21 EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Rn. 5

Belege

  1. F-15B-01

    Ist der Kauf ein Steuerstundungsmodell, darf der Verlust nicht mit dem Gehalt verrechnet werden.

    § 15b Abs. 1 EStG (für Vermietung über § 21 Abs. 1 S. 2)Primärtext geprüft

  2. F-15B-02

    Kritisch wird es erst, wenn ein vorgefertigtes Konzept vorliegt und die Anfangsverluste 10 % des eingesetzten Eigenkapitals übersteigen.

    § 15b Abs. 2–3 EStGPrimärtext geprüft

  3. F-15B-03

    Eine Mietgarantie oder Finanzierung aus der Hand des Bauträgers kann den Verlustabzug gefährden. Hausverwaltung und Mietpool sind unschädlich.

    BMF-Schreiben 17.07.2007 IV B 2 - S 2241 b/07/0001, EStH Anhang 29 III; gelesen über iww.de und Haufe KommentierungSekundärbeleg, Primärtext ausstehend

  4. F-15B-04

    Prüfen Sie, ob Zusatzleistungen wie Mietgarantien angeboten werden, und lassen Sie das steuerlich prüfen.

    abgeleitet aus F-15B-03Auslegung, steuerlich prüfen lassen

Jede Aussage oben trägt die Nummer ihres Belegs. Sekundärbelege und Auslegungen sind gekennzeichnet. Alle Belege

Rn. 6

Verwandte Begriffe