Kurz gesagt
In einem Mietpool legen die Eigentümer einer Wohnanlage ihre Mieteinnahmen zusammen und teilen sie nach einem Schlüssel auf, sodass Leerstand nicht eine Wohnung allein trifft. Nach Sekundärbelegen zum BMF-Schreiben zu § 15b EStG ist ein Mietpool keine schädliche Nebenleistung, solange keine Vorauszahlungen für mehr als zwölf Monate vereinbart sind.[F-15B-03]
Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Mietpool“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/mietpool/
Einzelheiten
- § 15b
- Hausverwaltung und Mietpool gelten als unschädlich, soweit keine Vorauszahlungen für mehr als zwölf Monate vereinbart sind; eine Mietgarantie oder Finanzierungszusage aus der Hand des Bauträgers kann schon allein schädlich sein (Sekundärbeleg).[F-15B-03]
- Prüfen
- Vertragsgestaltung und Zusatzleistungen vor dem Kauf steuerlich prüfen lassen.[F-15B-04]
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026
3 Monate Leerstand bei 1.100 € Monatsmiete
- Monatsmiete (Annahme)
- 1.100 €
- Leerstand
- 3 Monate
- Zu versteuerndes Einkommen
- 150.000 € (Einzelveranlagung)
- Kirchensteuer
- keine
- Tarif
- § 32a EStG 2026, Soli, Kirchensteuer als Sonderausgabe
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Mietausfall | 3.300 € |
| davon trägt die Steuer | 1.462 € |
| Ausfall nach Steuern | 1.838 € |
Ein Mietausfall von 3.300 € kostet nach Steuern 1.838 €; bei einem Mietpool würde er auf alle Mitglieder verteilt.
Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode
Rechtsgrundlage
- § 15b EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
- § 21 EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Belege
- F-15B-03
Eine Mietgarantie oder Finanzierung aus der Hand des Bauträgers kann den Verlustabzug gefährden. Hausverwaltung und Mietpool sind unschädlich.
BMF-Schreiben 17.07.2007 IV B 2 - S 2241 b/07/0001, EStH Anhang 29 III; gelesen über iww.de und Haufe KommentierungSekundärbeleg, Primärtext ausstehend
- F-15B-04
Prüfen Sie, ob Zusatzleistungen wie Mietgarantien angeboten werden, und lassen Sie das steuerlich prüfen.
abgeleitet aus F-15B-03Auslegung, steuerlich prüfen lassen
Jede Aussage oben trägt die Nummer ihres Belegs. Sekundärbelege und Auslegungen sind gekennzeichnet. Alle Belege