Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann · Kommerzielle Verbindung
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Lexikon · Kauf, Finanzierung und Förderung

Bauzeitzinsen

Auch: Zinsen während der Sanierung

Rechtsgrundlage: § 9 EStG

Stand: September 2026, Tarif 2026Geprüft am: Belege: 2Verantwortlich: Max Caramann

Rn. 1

Kurz gesagt

Bauzeitzinsen sind die Zinsen, die beim Kauf vom Bauträger schon während der Sanierung anfallen, weil der Kaufpreis nach Baufortschritt in Raten ausgezahlt wird. Zinsen für den Kredit einer vermieteten Wohnung sind Werbungskosten. Ob und wann die Zinsen vor dem ersten Mieteingang anerkannt werden, sollte die Steuerberatung für den Einzelfall prüfen.[F-GEN-01]

Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Bauzeitzinsen“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/bauzeitzinsen/

Rn. 2

Einzelheiten

Grundsatz
Schuldzinsen für eine vermietete Wohnung sind Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG.[F-GEN-01]
Verrechnung
Ein daraus entstehender Verlust mindert das übrige Einkommen im selben Jahr.[F-LOSS-01]
Rn. 3

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026

9 Monate Zinsen vor dem ersten Mieteingang

Ausgezahltes Darlehen
200.000 €
Zinssatz (Annahme)
3,85 %
Tilgung in der Bauzeit
keine
Zu versteuerndes Einkommen
150.000 € (Einzelveranlagung)
Kirchensteuer
keine
Tarif
§ 32a EStG 2026, Soli, Kirchensteuer als Sonderausgabe
Zinsen in der Bauzeit und ihre Steuerwirkung
PostenBetrag
Zinsen der Bauzeit5.775 €
Steuerwirkung, wenn als Werbungskosten anerkannt2.559 €

5.775 € Zinsen mindern bei diesem Einkommen die Steuer um 2.559 €, sofern das Finanzamt sie der späteren Vermietung zuordnet.

Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode

Rn. 4

Rechtsgrundlage

  • § 9 EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Rn. 5

Belege

  1. F-GEN-01

    Kreditzinsen für eine vermietete Wohnung sind Werbungskosten.

    § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStGPrimärtext geprüft

  2. F-LOSS-01

    Ein steuerlicher Verlust aus Vermietung mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen aus Gehalt oder Praxis.

    § 2 Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft

Jede Aussage oben trägt die Nummer ihres Belegs. Sekundärbelege und Auslegungen sind gekennzeichnet. Alle Belege

Rn. 6

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