Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann · Kommerzielle Verbindung
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Lexikon · Denkmal-AfA und Abschreibung

Erhaltungsaufwand am Denkmal (§ 11b EStG)

Auch: § 11b · Verteilung Erhaltungsaufwand

Rechtsgrundlage: § 11b EStG

Stand: September 2026, Tarif 2026Geprüft am: Belege: 7Verantwortlich: Max Caramann

Rn. 1

Kurz gesagt

Erhaltungsaufwand ist der Aufwand, ein Gebäude in Stand zu halten. Bei einem Baudenkmal darf er nach § 11b EStG auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden, wenn die Arbeiten zur Erhaltung als Denkmal erforderlich, vorab mit der Denkmalbehörde abgestimmt und von ihr bescheinigt sind. Zuschüsse aus öffentlichen Kassen mindern den verteilbaren Betrag.[F-11B-01]

Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Erhaltungsaufwand am Denkmal (§ 11b EStG)“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/erhaltungsaufwand-denkmal/

Rn. 2

Einzelheiten

Verteilung
Auf zwei bis fünf Jahre, gleichmäßig.[F-11B-01]
Voraussetzungen
Arbeiten zur Erhaltung als Denkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich, vorab mit der Denkmalbehörde abgestimmt und von ihr bescheinigt; Zuschüsse aus öffentlichen Kassen mindern den Betrag.[F-11B-01][F-7I-04][F-7I-05][F-7I-09]
Warum verteilen
Jeder abgesetzte Euro spart höchstens den Grenzsteuersatz; kleinere Beträge bleiben in einem höheren Satz.[F-GEN-02]
Abgrenzung
Auch beim Denkmal gilt die 15-%-Grenze für Instandsetzung in den ersten drei Jahren nach dem Kauf; bescheinigte Herstellungskosten werden dort aber nach § 7i mit 9 % und 7 % abgeschrieben statt mit 2 bis 3 %.[F-AFA-03][F-7I-01]
Rn. 3

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026

40.000 € Erhaltungsaufwand, verteilt oder auf einmal

Erhaltungsaufwand
40.000 €
Zu versteuerndes Einkommen
75.000 € (Einzelveranlagung)
Kirchensteuer
keine
Tarif
§ 32a EStG 2026, Soli, Kirchensteuer als Sonderausgabe
Einkommen in den Folgejahren
gleichbleibend (Annahme)
Steuerwirkung nach Verteilungszeitraum
VerteilungAbzug pro JahrWirkung pro JahrWirkung gesamt
1 Jahr40.000 €14.696 €14.696 €
2 Jahre20.000 €8.019 €16.037 €
3 Jahre13.333 €5.486 €16.457 €
5 Jahre8.000 €3.348 €16.738 €

Auf einmal abgesetzt bringt der Aufwand 14.696 €, über fünf Jahre verteilt 16.738 €: Kleinere Abzüge bleiben im höheren Grenzsteuersatz.

Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode

Rn. 4

Rechtsgrundlage

  • § 11b EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Rn. 5

Belege

  1. F-11B-01

    Erhaltungsaufwand am Denkmal lässt sich gleichmäßig auf 2 bis 5 Jahre verteilen, wenn er mit der Denkmalbehörde abgestimmt und bescheinigt ist. Beim Verkauf wird der Rest im Verkaufsjahr abgezogen.

    § 11b S. 1–3 EStGPrimärtext geprüft

  2. F-7I-04

    Die Maßnahmen müssen vorab mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt sein. Das lässt sich nachträglich nicht heilen.

    § 7i Abs. 1 S. 6 EStG; BayMBl. 2025 Nr. 424, Nr. 2.3 und 2.3.1Primärtext geprüft

  3. F-7I-05

    Ohne Bescheinigung der Denkmalbehörde gibt es keine Denkmal-AfA.

    § 7i Abs. 2 S. 1 EStG; BayMBl. 2025 Nr. 424 (Präambel, Art. 23 BayDSchG)Primärtext geprüft

  4. F-7I-09

    Öffentliche Zuschüsse mindern die abschreibbaren Kosten.

    § 7i Abs. 1 S. 7 und Abs. 2 S. 2 EStG; BayMBl. 2025 Nr. 424 Nr. 5.3Primärtext geprüft

  5. F-GEN-02

    Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.

    § 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft

  6. F-AFA-03

    Bei normalen Altbauten wird teure Sanierung in den ersten 3 Jahren nur langsam abgeschrieben. Beim Denkmal ist das anders.

    § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG (für Vermietung über § 9 Abs. 5 S. 2)Primärtext geprüft

  7. F-7I-01

    Die begünstigten Sanierungskosten schreiben Sie in 12 Jahren komplett ab: 8 Jahre je 9 %, dann 4 Jahre je 7 %.

    § 7i Abs. 1 S. 1 EStGPrimärtext geprüft

Jede Aussage oben trägt die Nummer ihres Belegs. Sekundärbelege und Auslegungen sind gekennzeichnet. Alle Belege

Rn. 6

Verwandte Begriffe