Kurz gesagt
Öffentliche Zuschüsse zu einer Denkmalsanierung mindern die Kosten, die nach § 7i abgeschrieben werden dürfen: Begünstigt ist nur, was nicht durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen gedeckt ist. Zuschüsse der Denkmalbehörden müssen in der Bescheinigung stehen und in der Steuererklärung angegeben werden. Der Zuschuss selbst bleibt trotzdem voll erhalten.[F-7I-09]
Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Öffentliche Zuschüsse zur Denkmalsanierung“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/oeffentliche-zuschuesse/
Einzelheiten
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026
Zuschuss der Denkmalbehörde: 20.000 € auf 250.000 € Sanierungskosten
- Sanierungskosten
- 250.000 €
- Zuschuss
- 20.000 €
- Zu versteuerndes Einkommen
- 120.000 € (Einzelveranlagung)
- Kirchensteuer
- keine
- Tarif
- § 32a EStG 2026, Soli, Kirchensteuer als Sonderausgabe
| Fall | AfA-Basis | Steuerwirkung 12 Jahre |
|---|---|---|
| ohne Zuschuss | 250.000 € | 116.400 € |
| mit Zuschuss | 230.000 € | 107.000 € |
| Differenz | −20.000 € | −9.400 € |
Der Zuschuss von 20.000 € kostet 9.400 € Steuerwirkung, netto bleiben 10.600 € Vorteil.
Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode
Rechtsgrundlage
- § 7i EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Belege
- F-7I-09
Öffentliche Zuschüsse mindern die abschreibbaren Kosten.
§ 7i Abs. 1 S. 7 und Abs. 2 S. 2 EStG; BayMBl. 2025 Nr. 424 Nr. 5.3Primärtext geprüft
- F-7I-10
Ein KfW-Tilgungszuschuss senkt voraussichtlich die Bemessungsgrundlage der Denkmal-AfA; das mit dem Steuerberater klären.
§ 7i Abs. 1 S. 7 EStG i. V. m. KfW Merkblatt 261Auslegung, steuerlich prüfen lassen
Jede Aussage oben trägt die Nummer ihres Belegs. Sekundärbelege und Auslegungen sind gekennzeichnet. Alle Belege