Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann · Kommerzielle Verbindung
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Lexikon · Kauf, Finanzierung und Förderung

Öffentliche Zuschüsse zur Denkmalsanierung

Auch: Denkmalzuschuss · Zuschüsse aus öffentlichen Kassen

Rechtsgrundlage: § 7i EStG

Stand: September 2026, Tarif 2026Geprüft am: Belege: 2Verantwortlich: Max Caramann

Rn. 1

Kurz gesagt

Öffentliche Zuschüsse zu einer Denkmalsanierung mindern die Kosten, die nach § 7i abgeschrieben werden dürfen: Begünstigt ist nur, was nicht durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen gedeckt ist. Zuschüsse der Denkmalbehörden müssen in der Bescheinigung stehen und in der Steuererklärung angegeben werden. Der Zuschuss selbst bleibt trotzdem voll erhalten.[F-7I-09]

Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Öffentliche Zuschüsse zur Denkmalsanierung“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/oeffentliche-zuschuesse/

Rn. 2

Einzelheiten

Wirkung
Die AfA-Basis sinkt um den Zuschuss.[F-7I-09]
Angabe
In der Bescheinigung und gegenüber dem Finanzamt.[F-7I-09]
KfW
Auch ein KfW-Tilgungszuschuss gilt nach unserer Auslegung als öffentlicher Zuschuss.[F-7I-10]
Rn. 3

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026

Zuschuss der Denkmalbehörde: 20.000 € auf 250.000 € Sanierungskosten

Sanierungskosten
250.000 €
Zuschuss
20.000 €
Zu versteuerndes Einkommen
120.000 € (Einzelveranlagung)
Kirchensteuer
keine
Tarif
§ 32a EStG 2026, Soli, Kirchensteuer als Sonderausgabe
Bemessungsgrundlage und Steuerwirkung über 12 Jahre
FallAfA-BasisSteuerwirkung 12 Jahre
ohne Zuschuss250.000 €116.400 €
mit Zuschuss230.000 €107.000 €
Differenz−20.000 €−9.400 €

Der Zuschuss von 20.000 € kostet 9.400 € Steuerwirkung, netto bleiben 10.600 € Vorteil.

Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode

Rn. 4

Rechtsgrundlage

  • § 7i EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Rn. 5

Belege

  1. F-7I-09

    Öffentliche Zuschüsse mindern die abschreibbaren Kosten.

    § 7i Abs. 1 S. 7 und Abs. 2 S. 2 EStG; BayMBl. 2025 Nr. 424 Nr. 5.3Primärtext geprüft

  2. F-7I-10

    Ein KfW-Tilgungszuschuss senkt voraussichtlich die Bemessungsgrundlage der Denkmal-AfA; das mit dem Steuerberater klären.

    § 7i Abs. 1 S. 7 EStG i. V. m. KfW Merkblatt 261Auslegung, steuerlich prüfen lassen

Jede Aussage oben trägt die Nummer ihres Belegs. Sekundärbelege und Auslegungen sind gekennzeichnet. Alle Belege

Rn. 6

Verwandte Begriffe