Kurz gesagt
Der KfW-Kredit 261 (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude) fördert auch Baudenkmale in der Stufe „Effizienzhaus Denkmal“. Je Wohnung gibt es bis zu 150.000 € Kredit, höchstens in Höhe der förderfähigen Kosten, mit zehn Jahren Zinsbindung und 5 % Tilgungszuschuss, mit Nachhaltigkeitszertifikat 10 %. Beim Kauf vom Bauträger muss der Antrag vor dem Notartermin gestellt sein.[F-KFW-01][F-KFW-02][F-KFW-03][F-KFW-04]
Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „KfW 261: Effizienzhaus Denkmal“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/kfw-261-effizienzhaus-denkmal/
Einzelheiten
- Programm
- Merkblatt gültig ab 24.09.2026, BEG-Richtlinie seit 21.07.2026; Stufe Effizienzhaus Denkmal EE oder NH.[F-KFW-01]
- Kredit
- Bis 150.000 € je Wohneinheit, höchstens die förderfähigen Kosten; Zins zehn Jahre fest.[F-KFW-02]
- Tilgungszuschuss
- 5 % für EH Denkmal EE, 10 % mit NH-Klasse (QNG-PLUS); kein Worst-Performing-Building-Bonus.[F-KFW-03]
- Gutschrift
- Der Zuschuss wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises gutgeschrieben, frühestens zwei Jahre nach der Zusage, und verkürzt die Laufzeit bei gleicher Rate.[F-KFW-03]
- Ersterwerb
- Förderfähig bis 12 Monate nach Bauabnahme; Antrag vor Unterzeichnung des Kaufvertrags.[F-KFW-04]
- Kein Anspruch
- Förderung nur, solange Mittel vorhanden sind.[F-KFW-06]
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026
KfW-Kredit 261 über 150.000 € mit 5 % Tilgungszuschuss
- Kreditbetrag
- 150.000 € (Höchstbetrag je Wohnung, Annahme: förderfähige Kosten mindestens so hoch)
- Zinssatz (Annahme)
- 2,93 %
- Laufzeit
- 30 Jahre, davon 1 tilgungsfreies Anlaufjahr (Annahme), danach Annuität
- Tilgungszuschuss
- 7.500 €, gutgeschrieben frühestens zwei Jahre nach der Zusage
- Sanierungsanteil
- 250.000 €
- Zu versteuerndes Einkommen
- 150.000 € (Einzelveranlagung)
- Kirchensteuer
- keine
- Tarif
- § 32a EStG 2026, Soli, Kirchensteuer als Sonderausgabe
| Jahr | Zinsen | Tilgung | Zuschuss | Restschuld |
|---|---|---|---|---|
| 2027 | 4.395 € | 0 € | – | 150.000 € |
| 2028 | 4.350 € | 3.333 € | – | 146.667 € |
| 2029 | 4.029 € | 3.655 € | 7.500 € | 135.513 € |
| 2030 | 3.920 € | 3.763 € | – | 131.749 € |
Der Zuschuss von 7.500 € wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises gutgeschrieben, frühestens zwei Jahre nach der Zusage, und verkürzt die Laufzeit. Mindert er zugleich die Bemessungsgrundlage der Denkmal-AfA, gehen über 12 Jahre 3.317 € Steuerwirkung verloren; netto bleiben 4.183 €.
Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode
Rechtsgrundlage
- § 7i EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
- KfW-Merkblatt 261
Belege
- F-KFW-01
Auch Denkmale können über KfW 261 als ‚Effizienzhaus Denkmal‘ gefördert werden.
KfW Merkblatt 261Primärtext geprüft
- F-KFW-02
Bis 150.000 € zinsgünstiger Kredit pro Wohnung.
Merkblatt 261 („Kreditbetrag“, „Zinssatz“)Primärtext geprüft
- F-KFW-03
Für Effizienzhaus Denkmal gibt es 5 % Tilgungszuschuss, mit Nachhaltigkeitszertifikat 10 %.
Merkblatt 261Primärtext geprüft
- F-KFW-04
KfW-Antrag immer vor dem Notartermin stellen, sonst ist die Förderung weg.
Merkblatt 261 („Hinweis für den Ersterwerb“, „Vorhabenbeginn“)Primärtext geprüft
- F-KFW-06
Förderung nur, solange Mittel da sind.
Merkblatt 261 (gültig ab 24.09.2026), section „Rechtsanspruch“teils Primärtext, teils Sekundärbeleg
Jede Aussage oben trägt die Nummer ihres Belegs. Sekundärbelege und Auslegungen sind gekennzeichnet. Alle Belege