Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann · Kommerzielle Verbindung
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Lexikon · Denkmal-AfA und Abschreibung

Ensembleschutz

Auch: Denkmalensemble · § 7i Abs. 1 Satz 4

Rechtsgrundlage: § 7i EStG, § 7h EStG

Stand: September 2026, Tarif 2026Geprüft am: Belege: 2Verantwortlich: Max Caramann

Rn. 1

Kurz gesagt

Ensembleschutz bedeutet, dass ein Gebäude nicht selbst Baudenkmal ist, aber Teil einer geschützten Gesamtanlage. Für solche Gebäude gilt die Denkmal-AfA nur für Baumaßnahmen, die zur Erhaltung des schützenswerten äußeren Erscheinungsbilds erforderlich sind, etwa an Fassade oder Dach. Arbeiten, die dafür nicht nötig sind, etwa der Innenausbau, sind nicht begünstigt.[F-7I-13]

Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Ensembleschutz“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/lexikon/ensembleschutz/

Rn. 2

Einzelheiten

Umfang
Nur Arbeiten, die das äußere Erscheinungsbild des Ensembles erhalten.[F-7I-13]
Einzeldenkmal im Vergleich
Beim Einzeldenkmal sind alle Arbeiten begünstigt, die zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung erforderlich sind.[F-7I-02]
Rn. 3

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel · berechnet mit dem Tarif 2026

Nur die Fassade zählt

Sanierungskosten gesamt
250.000 €
Arbeiten am äußeren Erscheinungsbild (Annahme)
60.000 €
Zu versteuerndes Einkommen
150.000 € (Einzelveranlagung)
Kirchensteuer
keine
Tarif
§ 32a EStG 2026, Soli, Kirchensteuer als Sonderausgabe
Steuerwirkung über 12 Jahre
FallAfA-BasisSteuerwirkung
alle Kosten begünstigt250.000 €110.775 €
Arbeiten am äußeren Erscheinungsbild (Annahme)60.000 €26.586 €

Begünstigt sind hier 24,0 % der Kosten; das kostet 84.189 € Steuerwirkung über 12 Jahre.

Berechnet beim Erstellen der Seite mit dem Rechenkern (Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer als Sonderausgabe). Die Annahmen sind Beispielwerte, keine Angaben zu einem bestimmten Objekt. Zur Methode

Rn. 4

Rechtsgrundlage

  • § 7i EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
  • § 7h EStG im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
Rn. 5

Belege

  1. F-7I-13

    Auch einzelne Eigentumswohnungen im Denkmal sind begünstigt; im Ensembleschutz nur die Arbeiten am äußeren Erscheinungsbild.

    § 7i Abs. 1 S. 3–4 und Abs. 3 (über § 7h Abs. 3) EStGPrimärtext geprüft

  2. F-7I-02

    Begünstigt sind nur die denkmalgerechten Sanierungskosten, nicht der Grundstücksanteil und nicht die Altbausubstanz.

    § 7i Abs. 1 S. 1 EStG; Bayern Bescheinigungsrichtlinie Nr. 3.2 (Verlust von Altbausubstanz nicht bescheinigungsfähig)Primärtext geprüft

Jede Aussage oben trägt die Nummer ihres Belegs. Sekundärbelege und Auslegungen sind gekennzeichnet. Alle Belege

Rn. 6

Verwandte Begriffe