Stand: September 2026Geprüft am:Berechnet: beim Erstellen der SeiteVerantwortlich: Max Caramann
Die Antwort
2026 erreicht der Grenzsteuersatz ohne Kirchensteuer und ohne Kinder rund 47 %, wenn das Einkommen in der Milderungszone des Solidaritätszuschlags liegt: ledig von 74.969 € bis 116.607 €, zusammen veranlagt von 149.938 € bis 233.214 € zu versteuerndem Einkommen. Oberhalb fällt er auf 44,3 %; erst im 45-%-Bereich ab 277.826 € (ledig) steigt er wieder auf 47,5 %.[F-MED-04][F-TAX-02][F-TAX-04]
Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Soli-Falle: wo der Grenzsteuersatz 47 % erreicht“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/rechenbeispiele/soli-falle-47-prozent/
Soli-Milderungszone 2026 in zu versteuerndem Einkommen
Veranlagung
Kirchensteuer
Zone von
Zone bis
Grenzsteuersatz in der Zone
darüber
ledig
keine
74.969 €
116.607 €
47,0 %
44,3 %
ledig
8 %
74.969 €
116.607 €
48,7 %
46,1 %
ledig
9 %
74.969 €
116.607 €
48,9 %
46,3 %
zusammen
keine
149.938 €
233.214 €
47,0 %
44,3 %
zusammen
8 %
149.938 €
233.214 €
48,7 %
46,1 %
zusammen
9 %
149.938 €
233.214 €
48,9 %
46,3 %
Vom Rechenkern ermittelt: erster Euro mit Soli und erster Euro mit vollem Soli, jeweils beim zu versteuernden Einkommen (nach Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgabe) und ohne Kinder. Die Zone liegt deshalb mit und ohne Kirchensteuer an derselben Stelle; Kirchensteuer erhöht nur den Satz. Sätze in geschlossener Form.
Mit 9 % Kirchensteuer liegt der Grenzsteuersatz in der Zone für Ledige bei 48,9 %.[F-TAX-06]
Der Soli fällt erst an, wenn die Einkommensteuer 20.350 € übersteigt (Paare 40.700 €). Darüber beträgt er höchstens 11,9 % des übersteigenden Betrags.[F-TAX-02] Im 42-%-Bereich bedeutet das rund 0,42 × 1,119 ≈ 47 % Grenzbelastung.[F-MED-04] Sobald 11,9 % des Überschusses die regulären 5,5 % erreichen, bei 37.839 € Einkommensteuer (ledig), gilt der volle Soli und der Grenzsteuersatz sinkt auf 44,31 %.[F-TAX-03][F-TAX-04]
Für Ledige zwischen 74.969 € und 116.607 € zu versteuerndem Einkommen, für zusammen veranlagte Paare zwischen 149.938 € und 233.214 €. Dort liegt der Grenzsteuersatz ohne Kirchensteuer bei 47,0 %.
Warum ist der Grenzsteuersatz dort höher als bei höheren Einkommen?
Der Soli wird in der Milderungszone auf 11,9 % des Betrags über der Freigrenze begrenzt. Jeder zusätzliche Euro Einkommensteuer erhöht den Soli deshalb um 11,9 Cent statt um 5,5 Cent, bis der volle Satz erreicht ist.
Was bedeutet das für Abschreibungen?
Ein Abzug spart in der Zone rund 47,0 % statt 44,3 %. Wer mit einer Abschreibung aus der Zone herausfällt, spart für den Teil unterhalb entsprechend weniger.
Alle Zahlen berechnet mit dem Rechenkern: Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag nach SolZG, Kirchensteuer als Sonderausgabe, Denkmal-AfA nach § 7i. Grenzsteuersätze gemessen über 1.000 € Einkommen. Beispielwerte sind als Annahme gekennzeichnet. Zur Methode