Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann · Kommerzielle Verbindung
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Rechenbeispiel · Tarif 2026

Soli-Falle: wo der Grenzsteuersatz 47 % erreicht

Stand: September 2026Geprüft am: Berechnet: beim Erstellen der SeiteVerantwortlich: Max Caramann

Die Antwort

2026 erreicht der Grenzsteuersatz ohne Kirchensteuer und ohne Kinder rund 47 %, wenn das Einkommen in der Milderungszone des Solidaritätszuschlags liegt: ledig von 74.969 € bis 116.607 €, zusammen veranlagt von 149.938 € bis 233.214 € zu versteuerndem Einkommen. Oberhalb fällt er auf 44,3 %; erst im 45-%-Bereich ab 277.826 € (ledig) steigt er wieder auf 47,5 %.[F-MED-04][F-TAX-02][F-TAX-04]

Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Soli-Falle: wo der Grenzsteuersatz 47 % erreicht“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/rechenbeispiele/soli-falle-47-prozent/

Rn. 1

Die Kurve

Die Soli-Falle im Tarif 2026Grenzsteuersatz je zvE, Tarif 2026
ledigPaare28 %32 %36 %40 %44 %48 %52 %40k60k80k100k120k140k160k180k200k220k240k260k280k300k40.000 € zvE: ledig 31,7 %, zusammen veranlagt 24,6 %45.000 € zvE: ledig 33,4 %, zusammen veranlagt 25,6 %50.000 € zvE: ledig 35,1 %, zusammen veranlagt 26,4 %55.000 € zvE: ledig 36,9 %, zusammen veranlagt 27,4 %60.000 € zvE: ledig 38,6 %, zusammen veranlagt 28,2 %65.000 € zvE: ledig 40,3 %, zusammen veranlagt 29,0 %70.000 € zvE: ledig 42,0 %, zusammen veranlagt 30,0 %75.000 € zvE: ledig 44,7 %, zusammen veranlagt 30,8 %80.000 € zvE: ledig 47,0 %, zusammen veranlagt 31,6 %85.000 € zvE: ledig 47,0 %, zusammen veranlagt 32,6 %90.000 € zvE: ledig 47,0 %, zusammen veranlagt 33,4 %95.000 € zvE: ledig 47,0 %, zusammen veranlagt 34,2 %100.000 € zvE: ledig 47,0 %, zusammen veranlagt 35,2 %105.000 € zvE: ledig 47,0 %, zusammen veranlagt 36,0 %110.000 € zvE: ledig 47,0 %, zusammen veranlagt 36,8 %115.000 € zvE: ledig 47,0 %, zusammen veranlagt 37,6 %120.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 38,6 %125.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 39,4 %130.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 40,4 %135.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 41,2 %140.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 42,0 %145.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 42,0 %150.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 44,8 %155.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 47,0 %160.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 47,0 %165.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 47,0 %170.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 47,0 %175.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 47,0 %180.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 47,0 %185.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 47,0 %190.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 47,0 %195.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 47,0 %200.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 47,0 %205.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 47,0 %210.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 47,0 %215.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 47,0 %220.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 47,0 %225.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 47,0 %230.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 47,0 %235.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 44,3 %240.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 44,3 %245.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 44,3 %250.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 44,3 %255.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 44,3 %260.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 44,3 %265.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 44,3 %270.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 44,3 %275.000 € zvE: ledig 44,3 %, zusammen veranlagt 44,3 %280.000 € zvE: ledig 47,5 %, zusammen veranlagt 44,3 %285.000 € zvE: ledig 47,5 %, zusammen veranlagt 44,3 %290.000 € zvE: ledig 47,5 %, zusammen veranlagt 44,3 %295.000 € zvE: ledig 47,5 %, zusammen veranlagt 44,3 %300.000 € zvE: ledig 47,5 %, zusammen veranlagt 44,3 %
  • ledig
  • zusammen veranlagt
  • Soli-Milderungszone: ledig, Paare
Rn. 2

Die genauen Grenzen, auch mit Kirchensteuer

Soli-Milderungszone 2026 in zu versteuerndem Einkommen
VeranlagungKirchensteuerZone vonZone bisGrenzsteuersatz in der Zonedarüber
ledigkeine74.969 €116.607 €47,0 %44,3 %
ledig8 %74.969 €116.607 €48,7 %46,1 %
ledig9 %74.969 €116.607 €48,9 %46,3 %
zusammenkeine149.938 €233.214 €47,0 %44,3 %
zusammen8 %149.938 €233.214 €48,7 %46,1 %
zusammen9 %149.938 €233.214 €48,9 %46,3 %
Vom Rechenkern ermittelt: erster Euro mit Soli und erster Euro mit vollem Soli, jeweils beim zu versteuernden Einkommen (nach Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgabe) und ohne Kinder. Die Zone liegt deshalb mit und ohne Kirchensteuer an derselben Stelle; Kirchensteuer erhöht nur den Satz. Sätze in geschlossener Form.

Mit 9 % Kirchensteuer liegt der Grenzsteuersatz in der Zone für Ledige bei 48,9 %.[F-TAX-06]

Rn. 3

Die Mechanik

Der Soli fällt erst an, wenn die Einkommensteuer 20.350 € übersteigt (Paare 40.700 €). Darüber beträgt er höchstens 11,9 % des übersteigenden Betrags.[F-TAX-02] Im 42-%-Bereich bedeutet das rund 0,42 × 1,119 ≈ 47 % Grenzbelastung.[F-MED-04] Sobald 11,9 % des Überschusses die regulären 5,5 % erreichen, bei 37.839 € Einkommensteuer (ledig), gilt der volle Soli und der Grenzsteuersatz sinkt auf 44,31 %.[F-TAX-03][F-TAX-04]

Rn. 4

Fragen

Wo liegt die Soli-Falle 2026?
Für Ledige zwischen 74.969 € und 116.607 € zu versteuerndem Einkommen, für zusammen veranlagte Paare zwischen 149.938 € und 233.214 €. Dort liegt der Grenzsteuersatz ohne Kirchensteuer bei 47,0 %.
Warum ist der Grenzsteuersatz dort höher als bei höheren Einkommen?
Der Soli wird in der Milderungszone auf 11,9 % des Betrags über der Freigrenze begrenzt. Jeder zusätzliche Euro Einkommensteuer erhöht den Soli deshalb um 11,9 Cent statt um 5,5 Cent, bis der volle Satz erreicht ist.
Was bedeutet das für Abschreibungen?
Ein Abzug spart in der Zone rund 47,0 % statt 44,3 %. Wer mit einer Abschreibung aus der Zone herausfällt, spart für den Teil unterhalb entsprechend weniger.
Belege

Belege und Methode

  1. F-TAX-01

    2026 gilt der Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige), 45 % ab 277.826 €.

    § 32a Abs. 1 und 5 EStG (Fassung für VZ 2026)Primärtext geprüft

  2. F-TAX-02

    Den Soli zahlt nur, wer mehr als 20.350 € Einkommensteuer zahlt (Paare 40.700 €).

    SolZG § 3 Abs. 3, § 4Primärtext geprüft

  3. F-TAX-03

    Wer als Lediger über rund 117.000 € zu versteuerndem Einkommen liegt, zahlt den vollen Soli.

    Rechnung des Rechenkerns auf Basis der zitierten NormenRechnung auf Basis geprüfter Normen

  4. F-TAX-04

    Jeder zusätzlich abgesetzte Euro spart bei Spitzenverdienern rund 44 bis 49 Cent.

    Rechnung: t·(1.055+k)/(1+t·k); Kirchensteuer abziehbar nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGRechnung auf Basis geprüfter Normen

  5. F-MED-04

    In der Soli-Übergangszone kostet jeder zusätzliche Euro rund 47 Cent Steuer, mehr als bei deutlich höheren Einkommen.

    SolZG § 4 S. 2; Rechnung auf Basis von F-TAX-01/02Rechnung auf Basis geprüfter Normen

  6. F-TAX-06

    Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar und mindert das zu versteuernde Einkommen.

    § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGPrimärtext geprüft

Alle Zahlen berechnet mit dem Rechenkern: Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag nach SolZG, Kirchensteuer als Sonderausgabe, Denkmal-AfA nach § 7i. Grenzsteuersätze gemessen über 1.000 € Einkommen. Beispielwerte sind als Annahme gekennzeichnet. Zur Methode

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