Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann · Kommerzielle Verbindung
Kapitalanlage-WissenNachschlagewerk ImmobiliensteuerAnzeige: Steuer-Check rechnen
Rechenbeispiel · Tarif 2026

Spitzensteuersatz 2026: welcher Teil des Einkommens mit 42 % belastet wird

Stand: September 2026Geprüft am: Berechnet: beim Erstellen der SeiteVerantwortlich: Max Caramann

Die Antwort

Der Spitzensteuersatz von 42 % gilt 2026 nur für den Teil des zu versteuernden Einkommens über 69.879 € (Ehepaare 139.758 €). Bei 100.000 € sind das 30.122 €, bei 150.000 € 80.122 €; der Durchschnittssatz mit Soli liegt dort bei 36,5 %, weit unter dem Grenzsteuersatz von 44,3 %.[F-TAX-01]

Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Spitzensteuersatz 2026: welcher Teil des Einkommens mit 42 % belastet wird“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/rechenbeispiele/spitzensteuersatz-2026-ab-welchem-einkommen/

Rn. 1

Die Grenzen 2026

Grundfreibetrag
12.348 € (Paare 24.696 €).[F-TAX-01]
42 %
ab 69.879 € (Paare 139.758 €); Steuer = 0,42 × zvE − 11.135,63 €. An der Grenze beträgt die Einkommensteuer 18.213 €.[F-TAX-01]
45 %
ab 277.826 € (Paare 555.652 €); Steuer = 0,45 × zvE − 19.470,38 €.[F-TAX-01]
Mit Soli
44,31 % bzw. 47,48 % auf den nächsten Euro.[F-TAX-04]
Rn. 2

Ledige: welcher Teil mit 42 % belastet wird

Spitzensteuersatz 2026, Einzelveranlagung
zvEdavon ab 42-%-GrenzeEinkommensteuerDurchschnitt mit SoliGrenzsteuersatz mit Soli
70.000 €122 €18.264 €26,1 %42,0 %
80.000 €10.122 €22.464 €28,4 %47,0 %
100.000 €30.122 €30.864 €32,1 %47,0 %
150.000 €80.122 €51.864 €36,5 %44,3 %
200.000 €130.122 €72.864 €38,4 %44,3 %
300.000 €230.122 €115.529 €40,6 %47,5 %
Ab 277.826 € gilt für den Teil darüber 45 %. Grenzsteuersatz gemessen über 1.000 €; zwischen rund 75.000 und 116.600 € wirkt zusätzlich die Soli-Milderungszone.
Rn. 3

Ehepaare, zusammen veranlagt

Spitzensteuersatz 2026, Zusammenveranlagung
zvEdavon ab 42-%-GrenzeEinkommensteuerDurchschnitt mit SoliGrenzsteuersatz mit Soli
140.000 €243 €36.528 €26,1 %42,0 %
160.000 €20.243 €44.928 €28,4 %47,0 %
200.000 €60.243 €61.728 €32,1 %47,0 %
300.000 €160.243 €103.728 €36,5 %44,3 %
400.000 €260.243 €145.728 €38,4 %44,3 %
600.000 €460.243 €231.058 €40,6 %47,5 %
Rn. 4

Ausblick 2027

Ein Kabinettsentwurf vom 2. September 2026 sieht 45 % ab 250.000 € und einen neuen Satz von 47 % über 280.000 € vor. Er ist nicht beschlossen; die Zahlen oben gelten für 2026.[F-TAX-07]

Belege

Belege und Methode

  1. F-TAX-01

    2026 gilt der Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige), 45 % ab 277.826 €.

    § 32a Abs. 1 und 5 EStG (Fassung für VZ 2026)Primärtext geprüft

  2. F-TAX-04

    Jeder zusätzlich abgesetzte Euro spart bei Spitzenverdienern rund 44 bis 49 Cent.

    Rechnung: t·(1.055+k)/(1+t·k); Kirchensteuer abziehbar nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGRechnung auf Basis geprüfter Normen

  3. F-TAX-07

    Only as „geplant, nicht beschlossen“.

    Deloitte Tax NewsGesetzentwurf, nicht in Kraft

  4. F-GEN-02

    Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.

    § 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft

Alle Zahlen berechnet mit dem Rechenkern: Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag nach SolZG, Kirchensteuer als Sonderausgabe, Denkmal-AfA nach § 7i. Grenzsteuersätze gemessen über 1.000 € Einkommen. Beispielwerte sind als Annahme gekennzeichnet. Zur Methode

Im Lexikon