Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann · Kommerzielle Verbindung
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Rechenbeispiel · Tarif 2026

Denkmal-AfA bei 200.000 € zusammen veranlagt

Stand: September 2026Geprüft am: Berechnet: beim Erstellen der SeiteVerantwortlich: Max Caramann

Die Antwort

Ein zusammen veranlagtes Paar mit 200.000 € zu versteuerndem Einkommen liegt 2026 in der Milderungszone des Solidaritätszuschlags. Sein Grenzsteuersatz beträgt 47,0 %, deshalb mindern 250.000 € Sanierungsanteil die Steuer im ersten Jahr um 10.575 € und über 12 Jahre um 117.495 €, mehr als bei einer ledigen Person mit demselben Einkommen (110.775 €).[F-MED-04][F-TAX-02][F-7I-01]

Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Denkmal-AfA bei 200.000 € zusammen veranlagt“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/rechenbeispiele/denkmal-afa-200000-euro-zusammen-veranlagt/

Rn. 1

Die Steuer des Paares, vor und nach der AfA

Steuer 2026, zusammen veranlagt, erstes AfA-Jahr (22.500 € AfA)
zvEEinkommensteuerSoliSumme
ohne Denkmal200.000 €61.728 €2.502 €64.230 €
mit 22.500 € AfA177.500 €52.278 €1.378 €53.656 €
Wirkung−22.500 €−9.450 €−1.125 €−10.575 €
In der Milderungszone sinkt der Soli um 11,9 % der Einkommensteuer-Minderung statt um 5,5 %.

Die Freigrenze des Soli liegt für Paare bei 40.700 € Einkommensteuer; darüber steigt er mit 11,9 % des übersteigenden Betrags, bis die vollen 5,5 % erreicht sind.[F-TAX-02] Das Paar zahlt 61.728 € Einkommensteuer und liegt damit mitten in dieser Zone.

Rn. 2

Paar und Ledige im Vergleich

Grenzsteuersatz 2026: Ehepaar und LedigeGrenzsteuersatz je zvE, Tarif 2026
Paare32 %36 %40 %44 %48 %52 %100k150k200k250k300k350k100.000 € zvE: zusammen veranlagt 35,2 %, ledig 47,0 %110.000 € zvE: zusammen veranlagt 36,8 %, ledig 47,0 %120.000 € zvE: zusammen veranlagt 38,6 %, ledig 44,3 %130.000 € zvE: zusammen veranlagt 40,4 %, ledig 44,3 %140.000 € zvE: zusammen veranlagt 42,0 %, ledig 44,3 %150.000 € zvE: zusammen veranlagt 44,8 %, ledig 44,3 %160.000 € zvE: zusammen veranlagt 47,0 %, ledig 44,3 %170.000 € zvE: zusammen veranlagt 47,0 %, ledig 44,3 %180.000 € zvE: zusammen veranlagt 47,0 %, ledig 44,3 %190.000 € zvE: zusammen veranlagt 47,0 %, ledig 44,3 %200.000 € zvE: zusammen veranlagt 47,0 %, ledig 44,3 %210.000 € zvE: zusammen veranlagt 47,0 %, ledig 44,3 %220.000 € zvE: zusammen veranlagt 47,0 %, ledig 44,3 %230.000 € zvE: zusammen veranlagt 47,0 %, ledig 44,3 %240.000 € zvE: zusammen veranlagt 44,3 %, ledig 44,3 %250.000 € zvE: zusammen veranlagt 44,3 %, ledig 44,3 %260.000 € zvE: zusammen veranlagt 44,3 %, ledig 44,3 %270.000 € zvE: zusammen veranlagt 44,3 %, ledig 44,3 %280.000 € zvE: zusammen veranlagt 44,3 %, ledig 47,5 %290.000 € zvE: zusammen veranlagt 44,3 %, ledig 47,5 %300.000 € zvE: zusammen veranlagt 44,3 %, ledig 47,5 %310.000 € zvE: zusammen veranlagt 44,3 %, ledig 47,5 %320.000 € zvE: zusammen veranlagt 44,3 %, ledig 47,5 %330.000 € zvE: zusammen veranlagt 44,3 %, ledig 47,5 %340.000 € zvE: zusammen veranlagt 44,3 %, ledig 47,5 %350.000 € zvE: zusammen veranlagt 44,3 %, ledig 47,5 %
  • zusammen veranlagt
  • ledig
  • Soli-Milderungszone: Paare

Durch das Splitting verschiebt sich die Soli-Zone für Paare auf 149.938 € bis 233.214 € zvE.[F-TAX-01][F-MED-04] Ledige mit 200.000 € sind längst darüber hinaus und zahlen 44,3 % auf den nächsten Euro.

Rn. 3

Andere Paar-Einkommen

250.000 € Sanierungsanteil, zusammen veranlagt, ohne Kirchensteuer
zvE PaarGrenzsteuersatzWirkung Jahr 1Wirkung 12 Jahre
150.000 €44,8 %9.323 €103.816 €
175.000 €47,0 %10.575 €117.495 €
200.000 €47,0 %10.575 €117.495 €
225.000 €47,0 %10.575 €117.495 €
250.000 €44,3 %10.123 €112.080 €
300.000 €44,3 %9.970 €110.775 €
Markiert: Einkommen innerhalb der Soli-Milderungszone für Paare.

Die AfA senkt das Einkommen selbst; ein Teil der Abschreibung wirkt deshalb bereits unterhalb des Ausgangseinkommens, bei 150.000 € teils unterhalb der Zone. Daher liegt die Wirkung je AfA-Euro nicht exakt beim Grenzsteuersatz des Ausgangseinkommens (47,00 Cent je AfA-Euro bei 200.000 €).

Belege

Belege und Methode

  1. F-TAX-01

    2026 gilt der Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige), 45 % ab 277.826 €.

    § 32a Abs. 1 und 5 EStG (Fassung für VZ 2026)Primärtext geprüft

  2. F-TAX-02

    Den Soli zahlt nur, wer mehr als 20.350 € Einkommensteuer zahlt (Paare 40.700 €).

    SolZG § 3 Abs. 3, § 4Primärtext geprüft

  3. F-MED-04

    In der Soli-Übergangszone kostet jeder zusätzliche Euro rund 47 Cent Steuer, mehr als bei deutlich höheren Einkommen.

    SolZG § 4 S. 2; Rechnung auf Basis von F-TAX-01/02Rechnung auf Basis geprüfter Normen

  4. F-7I-01

    Die begünstigten Sanierungskosten schreiben Sie in 12 Jahren komplett ab: 8 Jahre je 9 %, dann 4 Jahre je 7 %.

    § 7i Abs. 1 S. 1 EStGPrimärtext geprüft

  5. F-TAX-04

    Jeder zusätzlich abgesetzte Euro spart bei Spitzenverdienern rund 44 bis 49 Cent.

    Rechnung: t·(1.055+k)/(1+t·k); Kirchensteuer abziehbar nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGRechnung auf Basis geprüfter Normen

  6. F-10F-02

    Selbstnutzer bekommen § 10f nur für ein Objekt (Ehepaare zwei).

    § 10f Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft

Alle Zahlen berechnet mit dem Rechenkern: Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag nach SolZG, Kirchensteuer als Sonderausgabe, Denkmal-AfA nach § 7i. Grenzsteuersätze gemessen über 1.000 € Einkommen. Beispielwerte sind als Annahme gekennzeichnet. Zur Methode

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