Ein zusammen veranlagtes Paar mit 200.000 € zu versteuerndem Einkommen liegt 2026 in der Milderungszone des Solidaritätszuschlags. Sein Grenzsteuersatz beträgt 47,0 %, deshalb mindern 250.000 € Sanierungsanteil die Steuer im ersten Jahr um 10.575 € und über 12 Jahre um 117.495 €, mehr als bei einer ledigen Person mit demselben Einkommen (110.775 €).[F-MED-04][F-TAX-02][F-7I-01]
Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Denkmal-AfA bei 200.000 € zusammen veranlagt“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/rechenbeispiele/denkmal-afa-200000-euro-zusammen-veranlagt/
Die Steuer des Paares, vor und nach der AfA
| zvE | Einkommensteuer | Soli | Summe | |
|---|---|---|---|---|
| ohne Denkmal | 200.000 € | 61.728 € | 2.502 € | 64.230 € |
| mit 22.500 € AfA | 177.500 € | 52.278 € | 1.378 € | 53.656 € |
| Wirkung | −22.500 € | −9.450 € | −1.125 € | −10.575 € |
Die Freigrenze des Soli liegt für Paare bei 40.700 € Einkommensteuer; darüber steigt er mit 11,9 % des übersteigenden Betrags, bis die vollen 5,5 % erreicht sind.[F-TAX-02] Das Paar zahlt 61.728 € Einkommensteuer und liegt damit mitten in dieser Zone.
Paar und Ledige im Vergleich
- zusammen veranlagt
- ledig
- Soli-Milderungszone: Paare
Durch das Splitting verschiebt sich die Soli-Zone für Paare auf 149.938 € bis 233.214 € zvE.[F-TAX-01][F-MED-04] Ledige mit 200.000 € sind längst darüber hinaus und zahlen 44,3 % auf den nächsten Euro.
Andere Paar-Einkommen
| zvE Paar | Grenzsteuersatz | Wirkung Jahr 1 | Wirkung 12 Jahre |
|---|---|---|---|
| 150.000 € | 44,8 % | 9.323 € | 103.816 € |
| 175.000 € | 47,0 % | 10.575 € | 117.495 € |
| 200.000 € | 47,0 % | 10.575 € | 117.495 € |
| 225.000 € | 47,0 % | 10.575 € | 117.495 € |
| 250.000 € | 44,3 % | 10.123 € | 112.080 € |
| 300.000 € | 44,3 % | 9.970 € | 110.775 € |
Die AfA senkt das Einkommen selbst; ein Teil der Abschreibung wirkt deshalb bereits unterhalb des Ausgangseinkommens, bei 150.000 € teils unterhalb der Zone. Daher liegt die Wirkung je AfA-Euro nicht exakt beim Grenzsteuersatz des Ausgangseinkommens (47,00 Cent je AfA-Euro bei 200.000 €).
Belege und Methode
- F-TAX-01
2026 gilt der Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige), 45 % ab 277.826 €.
§ 32a Abs. 1 und 5 EStG (Fassung für VZ 2026)Primärtext geprüft
- F-TAX-02
Den Soli zahlt nur, wer mehr als 20.350 € Einkommensteuer zahlt (Paare 40.700 €).
SolZG § 3 Abs. 3, § 4Primärtext geprüft
- F-MED-04
In der Soli-Übergangszone kostet jeder zusätzliche Euro rund 47 Cent Steuer, mehr als bei deutlich höheren Einkommen.
SolZG § 4 S. 2; Rechnung auf Basis von F-TAX-01/02Rechnung auf Basis geprüfter Normen
- F-7I-01
Die begünstigten Sanierungskosten schreiben Sie in 12 Jahren komplett ab: 8 Jahre je 9 %, dann 4 Jahre je 7 %.
§ 7i Abs. 1 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-TAX-04
Jeder zusätzlich abgesetzte Euro spart bei Spitzenverdienern rund 44 bis 49 Cent.
Rechnung: t·(1.055+k)/(1+t·k); Kirchensteuer abziehbar nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGRechnung auf Basis geprüfter Normen
- F-10F-02
Selbstnutzer bekommen § 10f nur für ein Objekt (Ehepaare zwei).
§ 10f Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft
Alle Zahlen berechnet mit dem Rechenkern: Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag nach SolZG, Kirchensteuer als Sonderausgabe, Denkmal-AfA nach § 7i. Grenzsteuersätze gemessen über 1.000 € Einkommen. Beispielwerte sind als Annahme gekennzeichnet. Zur Methode
Im Lexikon