Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann · Kommerzielle Verbindung
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Rechenbeispiel · Tarif 2026

Denkmal-AfA bei 150.000 € Einkommen

Stand: September 2026Geprüft am: Berechnet: beim Erstellen der SeiteVerantwortlich: Max Caramann

Die Antwort

Bei 150.000 € zu versteuerndem Einkommen (ledig, ohne Kirchensteuer) mindern 250.000 € begünstigter Sanierungsanteil die Steuer in den Jahren 1 bis 8 um je 9.970 € und über 12 Jahre um 110.775 €. Jeder Euro Denkmal-AfA spart hier 44,31 Cent, weil der Grenzsteuersatz mit Soli 44,31 % beträgt.[F-7I-01][F-TAX-04]

Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Denkmal-AfA bei 150.000 € Einkommen“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/rechenbeispiele/denkmal-afa-150000-euro-einkommen/

Rn. 1

Steuerwirkung nach Sanierungsanteil

Die Tabelle zeigt die Wirkung allein der Denkmal-AfA bei gleichbleibendem Einkommen von 150.000 €. Kirchensteuer erhöht die Wirkung, weil sie selbst mit sinkt und als Sonderausgabe abgezogen wird.[F-TAX-06]

Denkmal-AfA bei 150.000 € zvE, ledig: Steuerwirkung über 12 Jahre
SanierungsanteilAfA Jahr 1Wirkung Jahr 112 Jahre ohne KiSt12 Jahre KiSt 8 %12 Jahre KiSt 9 %
100.000 €9.000 €3.988 €44.310 €46.117 €46.336 €
200.000 €18.000 €7.976 €88.620 €92.239 €92.681 €
250.000 €22.500 €9.970 €110.775 €115.302 €115.851 €
300.000 €27.000 €11.964 €132.930 €138.357 €139.017 €
400.000 €36.000 €16.022 €177.800 €184.796 €185.640 €
KiSt: Kirchensteuer. Wirkung = Minderung von Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer gegenüber dem Fall ohne Abschreibung.
Rn. 2

Jahr für Jahr: 250.000 € Sanierungsanteil

Steuerwirkung je Jahr, 150.000 € zvE, ledigin Euro
9.9701Jahr 1 (2027): 22.500 € AfA, 9.970 € Wirkung9.9702Jahr 2 (2028): 22.500 € AfA, 9.970 € Wirkung9.9703Jahr 3 (2029): 22.500 € AfA, 9.970 € Wirkung9.9704Jahr 4 (2030): 22.500 € AfA, 9.970 € Wirkung9.9705Jahr 5 (2031): 22.500 € AfA, 9.970 € Wirkung9.9706Jahr 6 (2032): 22.500 € AfA, 9.970 € Wirkung9.9707Jahr 7 (2033): 22.500 € AfA, 9.970 € Wirkung9.9708Jahr 8 (2034): 22.500 € AfA, 9.970 € Wirkung7.7549Jahr 9 (2035): 17.500 € AfA, 7.754 € Wirkung7.75410Jahr 10 (2036): 17.500 € AfA, 7.754 € Wirkung7.75411Jahr 11 (2037): 17.500 € AfA, 7.754 € Wirkung7.75412Jahr 12 (2038): 17.500 € AfA, 7.754 € Wirkung
  • Jahre 1–8: 9 % AfA
  • Jahre 9–12: 7 % AfA

Über 12 Jahre summiert sich die Wirkung auf 110.775 €, das sind 44,3 % der begünstigten Kosten. Mehr als den Grenzsteuersatz kann eine Abschreibung nicht zurückgeben.[F-GEN-02]

Rn. 3

Große Anteile und der Soli

Bei 150.000 € liegt das Einkommen oberhalb der Soli-Milderungszone, die für Ledige bis 116.607 € reicht.[F-MED-04] Solange die AfA des ersten Jahres das Einkommen nicht unter diese Grenze drückt, also bis zu einem Sanierungsanteil von rund 371.000 €, spart jeder AfA-Euro 44,31 Cent. Bei 400.000 € Sanierungsanteil sinkt das Einkommen um 36.000 € in die Zone, und die Wirkung steigt im Schnitt auf 44,50 Cent je AfA-Euro.

Rn. 4

Was nicht gerechnet ist

  • Miete, Schuldzinsen und laufende Kosten: Sie ergeben zusammen mit der AfA das Ergebnis aus Vermietung, das mit dem Gehalt verrechnet wird.[F-LOSS-01]
  • § 15b: Ist der Kauf ein Steuerstundungsmodell, entfällt die Verrechnung mit anderen Einkünften.[F-15B-01]
  • Verkauf innerhalb von zehn Jahren: Die abgesetzte AfA wird dem Gewinn hinzugerechnet.[F-23-02]
Belege

Belege und Methode

  1. F-7I-01

    Die begünstigten Sanierungskosten schreiben Sie in 12 Jahren komplett ab: 8 Jahre je 9 %, dann 4 Jahre je 7 %.

    § 7i Abs. 1 S. 1 EStGPrimärtext geprüft

  2. F-TAX-01

    2026 gilt der Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (Ledige), 45 % ab 277.826 €.

    § 32a Abs. 1 und 5 EStG (Fassung für VZ 2026)Primärtext geprüft

  3. F-TAX-04

    Jeder zusätzlich abgesetzte Euro spart bei Spitzenverdienern rund 44 bis 49 Cent.

    Rechnung: t·(1.055+k)/(1+t·k); Kirchensteuer abziehbar nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGRechnung auf Basis geprüfter Normen

  4. F-TAX-06

    Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar und mindert das zu versteuernde Einkommen.

    § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStGPrimärtext geprüft

  5. F-MED-04

    In der Soli-Übergangszone kostet jeder zusätzliche Euro rund 47 Cent Steuer, mehr als bei deutlich höheren Einkommen.

    SolZG § 4 S. 2; Rechnung auf Basis von F-TAX-01/02Rechnung auf Basis geprüfter Normen

  6. F-LOSS-01

    Ein steuerlicher Verlust aus Vermietung mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen aus Gehalt oder Praxis.

    § 2 Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft

  7. F-15B-01

    Ist der Kauf ein Steuerstundungsmodell, darf der Verlust nicht mit dem Gehalt verrechnet werden.

    § 15b Abs. 1 EStG (für Vermietung über § 21 Abs. 1 S. 2)Primärtext geprüft

  8. F-23-02

    Verkaufen Sie innerhalb von 10 Jahren, wird die abgesetzte Denkmal-AfA beim Gewinn wieder hinzugerechnet.

    § 23 Abs. 3 S. 4 EStGPrimärtext geprüft

  9. F-GEN-02

    Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.

    § 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft

Alle Zahlen berechnet mit dem Rechenkern: Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag nach SolZG, Kirchensteuer als Sonderausgabe, Denkmal-AfA nach § 7i. Grenzsteuersätze gemessen über 1.000 € Einkommen. Beispielwerte sind als Annahme gekennzeichnet. Zur Methode

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