Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann · Kommerzielle Verbindung
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Rechenbeispiel · Tarif 2026

Verkauf vor Ablauf von 10 Jahren

Stand: September 2026Geprüft am: Berechnet: beim Erstellen der SeiteVerantwortlich: Max Caramann

Die Antwort

Wer eine Denkmalwohnung innerhalb von zehn Jahren verkauft, versteuert die abgesetzte AfA als Teil des Gewinns. Im Beispiel (250.000 € Sanierungsanteil, 150.000 € Einkommen, Verkauf zum Kaufpreis) bringen acht Jahre AfA 79.758 € Steuerwirkung, der Verkauf im achten Jahr kostet 81.409 € Steuer. Nach zehn Jahren ist der Gewinn steuerfrei.[F-23-01][F-23-02]

Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Verkauf vor Ablauf von 10 Jahren“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/rechenbeispiele/verkauf-vor-ablauf-10-jahre/

Rn. 1

Verkauf nach 6 bis 12 Jahren

Verkauf zum Kaufpreis: AfA-Wirkung und Steuer auf den Gewinn
Verkauf nachAfA bis dahinSteuerwirkung der AfASteuer beim VerkaufSaldo
6 Jahren135.000 €59.819 €60.045 €−227 €
8 Jahren180.000 €79.758 €81.409 €−1.651 €
9 Jahren197.500 €87.512 €89.717 €−2.205 €
10 Jahren215.000 €95.267 €steuerfrei95.267 €
12 Jahren250.000 €110.775 €steuerfrei110.775 €
Annahmen: Verkaufspreis gleich Kaufpreis, gleichbleibendes Einkommen von 150.000 € (ledig), Gewinn im Verkaufsjahr zusätzlich zum Einkommen besteuert. Frist hier ab Beginn der AfA gezählt; maßgeblich ist nach Sekundärbelegen der Notartermin des Kaufs, der beim Kauf vor Fertigstellung früher liegt. Wer vor Fertigstellung gekauft hat, erreicht die zehn Jahre entsprechend früher; die Tabelle ist insoweit vorsichtig.

Der Saldo ist bei Verkauf vor Ablauf der Frist negativ oder klein, weil der gesamte Gewinn in einem Jahr auf das Einkommen trifft, während die AfA über die Jahre verteilt gewirkt hat.[F-GEN-02]

Rn. 2

Die Regel

Frist
Gewinne aus dem Verkauf vermieteter Immobilien innerhalb von zehn Jahren sind steuerpflichtig, danach steuerfrei.[F-23-01]
Hinzurechnung
Innerhalb der Frist mindern alle Abschreibungen einschließlich der Denkmal-AfA die Anschaffungskosten.[F-23-02]
Zählweise
Nach Sekundärbelegen von Notartermin zu Notartermin.[F-23-03]
Freigrenze
Gewinne unter 1.000 € im Jahr bleiben steuerfrei.[F-23-04]
Rn. 3

Keine Nachholung im Verkaufsjahr

In Foren wird behauptet, nicht genutzte Denkmal-AfA lasse sich im Verkaufsjahr vollständig absetzen. § 7i sieht jährliche Sätze vor; eine Nachholung im Verkaufsjahr ist nach unserer Auslegung nicht vorgesehen.[F-IT-07]

Belege

Belege und Methode

  1. F-23-01

    Wer eine vermietete Wohnung vor Ablauf von 10 Jahren verkauft, zahlt Steuer auf den Gewinn.

    § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStGPrimärtext geprüft

  2. F-23-02

    Verkaufen Sie innerhalb von 10 Jahren, wird die abgesetzte Denkmal-AfA beim Gewinn wieder hinzugerechnet.

    § 23 Abs. 3 S. 4 EStGPrimärtext geprüft

  3. F-23-03

    Die 10 Jahre zählen von Notartermin zu Notartermin.

    ständige BFH-Rechtsprechung; Wortlaut § 23: „Anschaffung und Veräußerung“Sekundärbeleg, Primärtext ausstehend

  4. F-23-04

    Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt unter 1.000 € liegen (Freigrenze).

    § 23 Abs. 3 S. 5 EStGPrimärtext geprüft

  5. F-IT-07

    § 7i Abs. 1 (Jahressätze); keine NachholungsregelAuslegung, steuerlich prüfen lassen

  6. F-GEN-02

    Eine Abschreibung spart nie mehr Steuer, als sie kostet: bei 42 % Steuersatz sparen 100 € Abschreibung 42 € plus Soli.

    § 21, § 32a EStGPrimärtext geprüft

Alle Zahlen berechnet mit dem Rechenkern: Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag nach SolZG, Kirchensteuer als Sonderausgabe, Denkmal-AfA nach § 7i. Grenzsteuersätze gemessen über 1.000 € Einkommen. Beispielwerte sind als Annahme gekennzeichnet. Zur Methode

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