Vermietet schreibt man die begünstigten Sanierungskosten nach § 7i in 12 Jahren zu 100 % ab, selbst genutzt nach § 10f in 10 Jahren zu 90 %. Bei 250.000 € Sanierungskosten und 150.000 € Einkommen (ledig) sind das 110.775 € gegenüber 99.698 € Steuerwirkung, ein Unterschied von 11.078 €.[F-7I-01][F-10F-01]
Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Denkmal vermieten oder selbst nutzen?“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/rechenbeispiele/denkmal-vermieten-oder-selbst-nutzen/
Vergleich nach Einkommen
| zvE | vermietet (§ 7i, 12 Jahre) | selbst genutzt (§ 10f, 10 Jahre) | Unterschied |
|---|---|---|---|
| 80.000 € | 105.523 € | 94.366 € | 11.157 € |
| 100.000 € | 117.495 € | 105.746 € | 11.749 € |
| 150.000 € | 110.775 € | 99.698 € | 11.078 € |
| 250.000 € | 110.775 € | 99.698 € | 11.078 € |
| 300.000 € | 118.603 € | 106.713 € | 11.890 € |
Die Regeln
- § 7i
- 8 Jahre je 9 %, 4 Jahre je 7 %, als Werbungskosten bei Vermietung.[F-7I-01]
- § 10f
- 10 Jahre je 9 % wie Sonderausgaben, nur solange selbst genutzt; ein Objekt pro Person, zwei bei Ehepaaren.[F-10F-01][F-10F-02]
- Kein Doppelabzug
- Für dieselben Kosten und dasselbe Jahr entweder § 7i oder § 10f.[F-10F-03]
- An Angehörige vermieten
- Unter 50 % der ortsüblichen Miete wird die Vermietung aufgeteilt; ab 66 % gilt sie als voll entgeltlich.[F-USE-01]
Belege und Methode
- F-7I-01
Die begünstigten Sanierungskosten schreiben Sie in 12 Jahren komplett ab: 8 Jahre je 9 %, dann 4 Jahre je 7 %.
§ 7i Abs. 1 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-10F-01
Selbstnutzer setzen 10 Jahre je 9 % als Sonderausgaben ab, insgesamt 90 %.
§ 10f Abs. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-10F-02
Selbstnutzer bekommen § 10f nur für ein Objekt (Ehepaare zwei).
§ 10f Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft
- F-10F-03
Kein doppelter Abzug: entweder § 7i (Vermietung) oder § 10f (Selbstnutzung) pro Jahr.
§ 10f Abs. 1 S. 3 EStGPrimärtext geprüft
- F-USE-01
Wer an Angehörige vermietet, sollte mindestens 66 % der ortsüblichen Miete verlangen.
§ 21 Abs. 2 EStGPrimärtext geprüft
Alle Zahlen berechnet mit dem Rechenkern: Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag nach SolZG, Kirchensteuer als Sonderausgabe, Denkmal-AfA nach § 7i. Grenzsteuersätze gemessen über 1.000 € Einkommen. Beispielwerte sind als Annahme gekennzeichnet. Zur Methode
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