Einkommensteuertarif 2026 · Belege geprüft am 26.09.2026Redaktion mit KI-Unterstützung, verantwortlich: Max Caramann · Kommerzielle Verbindung
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Rechenbeispiel · Tarif 2026

Denkmal vermieten oder selbst nutzen?

Stand: September 2026Geprüft am: Berechnet: beim Erstellen der SeiteVerantwortlich: Max Caramann

Die Antwort

Vermietet schreibt man die begünstigten Sanierungskosten nach § 7i in 12 Jahren zu 100 % ab, selbst genutzt nach § 10f in 10 Jahren zu 90 %. Bei 250.000 € Sanierungskosten und 150.000 € Einkommen (ledig) sind das 110.775 € gegenüber 99.698 € Steuerwirkung, ein Unterschied von 11.078 €.[F-7I-01][F-10F-01]

Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Denkmal vermieten oder selbst nutzen?“, Stand 26.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/rechenbeispiele/denkmal-vermieten-oder-selbst-nutzen/

Rn. 1

Vergleich nach Einkommen

250.000 € begünstigte Sanierungskosten, ledig, ohne Kirchensteuer
zvEvermietet (§ 7i, 12 Jahre)selbst genutzt (§ 10f, 10 Jahre)Unterschied
80.000 €105.523 €94.366 €11.157 €
100.000 €117.495 €105.746 €11.749 €
150.000 €110.775 €99.698 €11.078 €
250.000 €110.775 €99.698 €11.078 €
300.000 €118.603 €106.713 €11.890 €
Nur die Steuerwirkung der Abschreibung bzw. des Abzugs. Bei Vermietung kommen Miete und abziehbare Zinsen hinzu, bei Selbstnutzung die ersparte Miete.
Rn. 2

Die Regeln

§ 7i
8 Jahre je 9 %, 4 Jahre je 7 %, als Werbungskosten bei Vermietung.[F-7I-01]
§ 10f
10 Jahre je 9 % wie Sonderausgaben, nur solange selbst genutzt; ein Objekt pro Person, zwei bei Ehepaaren.[F-10F-01][F-10F-02]
Kein Doppelabzug
Für dieselben Kosten und dasselbe Jahr entweder § 7i oder § 10f.[F-10F-03]
An Angehörige vermieten
Unter 50 % der ortsüblichen Miete wird die Vermietung aufgeteilt; ab 66 % gilt sie als voll entgeltlich.[F-USE-01]
Belege

Belege und Methode

  1. F-7I-01

    Die begünstigten Sanierungskosten schreiben Sie in 12 Jahren komplett ab: 8 Jahre je 9 %, dann 4 Jahre je 7 %.

    § 7i Abs. 1 S. 1 EStGPrimärtext geprüft

  2. F-10F-01

    Selbstnutzer setzen 10 Jahre je 9 % als Sonderausgaben ab, insgesamt 90 %.

    § 10f Abs. 1 EStGPrimärtext geprüft

  3. F-10F-02

    Selbstnutzer bekommen § 10f nur für ein Objekt (Ehepaare zwei).

    § 10f Abs. 3 EStGPrimärtext geprüft

  4. F-10F-03

    Kein doppelter Abzug: entweder § 7i (Vermietung) oder § 10f (Selbstnutzung) pro Jahr.

    § 10f Abs. 1 S. 3 EStGPrimärtext geprüft

  5. F-USE-01

    Wer an Angehörige vermietet, sollte mindestens 66 % der ortsüblichen Miete verlangen.

    § 21 Abs. 2 EStGPrimärtext geprüft

Alle Zahlen berechnet mit dem Rechenkern: Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag nach SolZG, Kirchensteuer als Sonderausgabe, Denkmal-AfA nach § 7i. Grenzsteuersätze gemessen über 1.000 € Einkommen. Beispielwerte sind als Annahme gekennzeichnet. Zur Methode

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