Die Einkommensteuererklärung 2026 ist ohne Steuerberatung bis 02.08.2027 abzugeben: Sieben Monate nach Jahresende wäre der 31.07.2027, ein Samstag, und eine Frist endet dann erst am nächsten Werktag. Mit Steuerberatung läuft 2027 die Frist für 2025 ab, am 01.03.2027. Vorauszahlungen zur Einkommensteuer sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig.[F-STT-02][F-STT-05][F-STT-03][F-STT-01]
Zitiervorschlag: Kapitalanlage-Wissen, „Steuertermine 2027 für Angestellte, Selbstständige und Vermieter“, Stand 30.09.2026, https://kapitalanlage-wissen.org/rechenbeispiele/steuertermine-2027/
Abgabefristen der Steuererklärung
Ohne Steuerberatung ist die Erklärung für ein Kalenderjahr sieben Monate nach dessen Ende fällig.[F-STT-02] Erstellt eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater die Erklärung, bleibt Zeit bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres; das Finanzamt kann sie in bestimmten Fällen früher anfordern, etwa nach verspäteter Abgabe im Vorjahr oder bei hohen Nachzahlungen, und dann mit vier Monaten Frist.[F-STT-03] Die verlängerten Fristen der Corona-Jahre galten nur bis zum Steuerjahr 2024; für 2025 und 2026 gelten wieder die normalen.[F-STT-04] Fällt das Fristende auf einen Samstag oder Sonntag, endet die Frist am nächsten Werktag.[F-STT-05]
| Erklärung | für wen | Fristende |
|---|---|---|
| Einkommensteuer 2025, mit Steuerberatung | alle, die zur Abgabe verpflichtet sind | So., 28.02.2027 → Mo., 01.03.2027 |
| Einkommensteuer 2026, ohne Steuerberatung | alle, die zur Abgabe verpflichtet sind | Sa., 31.07.2027 → Mo., 02.08.2027 |
| Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung 2026 | Selbstständige, Gewerbetreibende | wie die Einkommensteuer: Mo., 02.08.2027, mit Steuerberatung Di., 29.02.2028 |
| Einkommensteuer 2026, mit Steuerberatung | alle, die zur Abgabe verpflichtet sind | Di., 29.02.2028 |
| Freiwillige Erklärung 2023 | Angestellte ohne Abgabepflicht | Fr., 31.12.2027 |
Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann eine Erklärung freiwillig abgeben, um zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzubekommen. Dafür gilt die vierjährige Festsetzungsfrist ab Ende des Steuerjahres: Die Erklärung 2023 muss bis 31.12.2027 beim Finanzamt sein.[F-STT-12]
Vorauszahlungen
Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zahlt, wem das Finanzamt sie mit einem Vorauszahlungsbescheid festgesetzt hat; Grundlage ist in der Regel der letzte Steuerbescheid.[F-STT-01] Gewerbetreibende zahlen außerdem Gewerbesteuer-Vorauszahlungen an die Gemeinde; Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.[F-STT-08]
| Steuer | für wen | 1. Termin | 2. Termin | 3. Termin | 4. Termin |
|---|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer | mit Vorauszahlungsbescheid | Mi., 10.03.2027 | Do., 10.06.2027 | Fr., 10.09.2027 | Fr., 10.12.2027 |
| Gewerbesteuer | Gewerbetreibende mit Bescheid der Gemeinde | Mo., 15.02.2027 | Sa., 15.05.2027 | So., 15.08.2027 | Mo., 15.11.2027 |
Umsatzsteuer für Selbstständige
Wer umsatzsteuerpflichtig ist, übermittelt bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung und zahlt die selbst berechnete Vorauszahlung am selben Tag. Der Zeitraum ist das Quartal, bei mehr als 9.000 € Umsatzsteuer im Vorjahr der Monat.[F-STT-06] Mit einer auf Antrag gewährten Dauerfristverlängerung verschiebt sich jeder Termin um einen Monat.[F-STT-07]
| Zeitraum | Fristende |
|---|---|
| 4. Quartal 2026 | So., 10.01.2027 → Mo., 11.01.2027 |
| 1. Quartal 2027 | Sa., 10.04.2027 → Mo., 12.04.2027 |
| 2. Quartal 2027 | Sa., 10.07.2027 → Mo., 12.07.2027 |
| 3. Quartal 2027 | So., 10.10.2027 → Mo., 11.10.2027 |
| 4. Quartal 2027 | Mo., 10.01.2028 |
Grundsteuer und Anträge für Vermieter
Die Grundsteuer wird vierteljährlich fällig, am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; für kleine Beträge kann die Gemeinde andere Termine bestimmen, und Hamburg regelt die Fälligkeit in einem eigenen Gesetz.[F-STT-09] Wer lieber einmal im Jahr zahlt, kann das für den 1. Juli beantragen; der Antrag für 2028 muss bis 30.09.2027 bei der Gemeinde sein.[F-STT-09]
Hat eine vermietete Wohnung 2026 unverschuldet mehr als die Hälfte der üblichen Jahresmiete nicht eingebracht, erlässt die Gemeinde auf Antrag 25 % der Grundsteuer, bei vollständigem Ausfall 50 %. Der Antrag für 2026 ist bis 31.03.2027 zu stellen.[F-STT-10]
| Termin | Datum |
|---|---|
| 1. Rate | Mo., 15.02.2027 |
| 2. Rate | Sa., 15.05.2027 |
| 3. Rate | So., 15.08.2027 |
| 4. Rate | Mo., 15.11.2027 |
| Jahreszahlung (nur auf Antrag) | Do., 01.07.2027 |
| Antrag auf Erlass für 2026 | Mi., 31.03.2027 |
| Antrag auf Jahreszahlung ab 2028 | Do., 30.09.2027 |
Bis zum Jahresende 2027
| Frist | Datum | worum es geht |
|---|---|---|
| Verlustbescheinigung der Bank | Mi., 15.12.2027 | Statt den Verlust aus Kapitalerträgen ins nächste Jahr vorzutragen, bescheinigt die Bank ihn auf Antrag. Der Antrag ist unwiderruflich; der Verlustvortrag bei der Bank entfällt dann. |
| 4. Vorauszahlung Einkommensteuer | Fr., 10.12.2027 | nur mit Vorauszahlungsbescheid |
| Freiwillige Erklärung 2023 | Fr., 31.12.2027 | danach setzt das Finanzamt für dieses Jahr keine Steuer mehr fest |
Die Verlustbescheinigung muss bis 15.12.2027 bei der Bank eingegangen sein.[F-STT-11] Für die freiwillige Erklärung 2023 zählt, dass sie vor dem Ende der Festsetzungsfrist beim Finanzamt ist.[F-STT-12]
Was die Übersicht nicht enthält
- Feiertage: Ein gesetzlicher Feiertag verschiebt ein Fristende ebenfalls auf den nächsten Werktag.[F-STT-05] Welche Feiertage gelten, regelt jedes Land; die Tabellen berücksichtigen nur Wochenenden.
- Termine aus Ihren Bescheiden: Einen Termin, den das Finanzamt selbst setzt, müssen Sie auch an einem Wochenende einhalten.[F-STT-05] Gegen einen Steuerbescheid bleibt ab Bekanntgabe ein Monat für den Einspruch.[F-NACHZ-05]
- Lohnsteuer-Anmeldungen für Arbeitgeber, Körperschaftsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer.
- Besondere Regeln für Existenzgründer bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Die Übersicht stellt gesetzliche Termine zusammen; sie ist keine Steuerberatung. Welche Termine für Sie gelten, steht in Ihren Bescheiden. Den Newsletter mit den Terminen des jeweiligen Monats können Sie hier bestellen.
Belege und Methode
- F-STT-01
Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig, wenn das Finanzamt sie festgesetzt hat.
§ 37 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1–2 EStGPrimärtext geprüft
- F-STT-02
Ohne Steuerberatung ist die Steuererklärung sieben Monate nach Jahresende fällig, also Ende Juli des Folgejahres.
§ 149 Abs. 2 S. 1 AOPrimärtext geprüft
- F-STT-03
Mit Steuerberatung bleibt Zeit bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres, sofern das Finanzamt die Erklärung nicht vorher anfordert.
§ 149 Abs. 3 Nr. 1, 3, 4 und Abs. 4 AOPrimärtext geprüft
- F-STT-04
Die verlängerten Corona-Fristen galten bis zum Steuerjahr 2024; ab 2025 gelten wieder die normalen Fristen.
Art. 97 § 36 Abs. 3 Nr. 1–4 EGAOPrimärtext geprüft
- F-STT-05
Endet eine Frist an einem Wochenende oder Feiertag, endet sie erst mit dem nächsten Werktag.
§ 108 Abs. 3 und 5 AOPrimärtext geprüft
- F-STT-06
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ende des Quartals oder Monats zu übermitteln und zu zahlen.
§ 18 Abs. 1 S. 1, 4 und Abs. 2 S. 1, 2 UStGPrimärtext geprüft
- F-STT-07
Mit Dauerfristverlängerung ist die Voranmeldung einen Monat später fällig.
§ 46 UStDVPrimärtext geprüft
- F-STT-08
Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer-Vorauszahlungen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
§ 19 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 GewStG; § 2 Abs. 1 S. 1–2 GewStG; § 15 Abs. 2 S. 1 EStGPrimärtext geprüft
- F-STT-09
Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig; die Jahreszahlung am 1. Juli muss bis 30. September des Vorjahres beantragt werden.
§ 28 Abs. 1–3 GrStG with footnotePrimärtext geprüft
- F-STT-10
Wer unverschuldet mehr als die Hälfte der Miete verloren hat, kann bis 31. März des Folgejahres einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen.
§ 34 Abs. 1 GrStG; § 35 Abs. 1–2 GrStGPrimärtext geprüft
- F-STT-11
Eine Verlustbescheinigung für Aktienverluste muss bis 15. Dezember bei der Bank beantragt sein.
§ 43a Abs. 3 S. 2–5 EStGPrimärtext geprüft
- F-STT-12
Eine freiwillige Steuererklärung ist vier Jahre lang möglich; für 2023 bis zum 31. Dezember 2027.
§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG; § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO; § 170 Abs. 1, 2 Nr. 1 AO; § 171 Abs. 3 AORechnung auf Basis geprüfter Normen
- F-NACHZ-05
Gegen einen Steuerbescheid können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
§ 355 Abs. 1 S. 1 AOPrimärtext geprüft
Alle Zahlen berechnet mit dem Rechenkern: Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag nach SolZG, Kirchensteuer als Sonderausgabe, Denkmal-AfA nach § 7i. Grenzsteuersätze gemessen über 1.000 € Einkommen. Beispielwerte sind als Annahme gekennzeichnet. Zur Methode
Im Lexikon
Steuertermine per E-Mail
Denkmal-AfA, Risiken, Grenzsteuersatz und Projektbeispiel in vier E-Mails über etwa drei Wochen; danach Steuertermine und Jahresend-Hinweise. Zum Start erhalten Sie die Übersicht „Steuertermine 2027“.