Steueroptimierung

Denkmalimmobilien für Beamte: Steuerersparnis mit Besoldungssicherheit

Wie Beamte mit Denkmalimmobilien Steuern sparen können. Zwei konkrete Rechenbeispiele für Beamte im höheren Dienst.

Aktualisiert: März 2026
3 Min. Lesezeit

Das Steuerproblem von Beamten

Beamte im höheren Dienst erreichen mit Zulagen und Familienzuschlägen schnell Besoldungsstufen von 70.000 bis über 120.000 Euro. Der Grenzsteuersatz liegt dann bei 42% - und anders als Selbstständige haben Beamte kaum Möglichkeiten, betriebliche Ausgaben gegenzurechnen.

Die Denkmal-AfA nach §§ 7i und 10f EStG ist eine der wenigen legalen Möglichkeiten, das zu versteuernde Einkommen gezielt zu senken.


Warum Beamte besonders geeignet sind

Planungssicherheit durch Besoldung

Beamte haben ein entscheidendes Merkmal, das Banken schätzen: unkündbare Einkommen. Das bedeutet:

  • Bessere Finanzierungskonditionen (oft 0,1-0,3% niedrigerer Zinssatz)
  • Höhere Beleihungsausläufe möglich (bis 100% Finanzierung)
  • Keine Bonitätsprüfung im klassischen Sinne nötig

Beihilfe als Sicherheitsnetz

Die Beihilfe deckt einen erheblichen Teil der Gesundheitskosten ab. Das senkt die laufenden Lebenshaltungskosten und schafft Spielraum für Investitionen.


Fallbeispiel 1: Oberregierungsrätin Schäfer (A14)

Ausgangssituation:

  • Alter: 38
  • Besoldung: 85.000 € (inkl. Zulagen)
  • Grenzsteuersatz: 42%
  • Eigenkapital: 60.000 €

Investition:

  • Denkmalimmobilie: 320.000 €
  • Davon Sanierungskosten: 110.000 €

Steuerliche Wirkung über 12 Jahre:

Position Betrag
Lineare AfA auf Gebäudeanteil 50.000 €
Erhöhte Abschreibung (§ 7i) auf Sanierungskosten 88.000 €
Sofort abzugsfähige Kosten 60.000 €
Gesamt absetzbar 198.000 €

Steuerersparnis (42%): ca. 83.160 Euro über 12 Jahre - das entspricht rund 577 Euro netto mehr pro Monat.

Bei einer 95%-Finanzierung mit 2,8% Zins: Mieteinnahmen und Steuerersparnis decken die monatliche Rate nahezu vollständig.


Fallbeispiel 2: Ministerialrat Dr. Weber (A16)

Ausgangssituation:

  • Alter: 45
  • Besoldung: 115.000 € (inkl. Familienzuschlag)
  • Grenzsteuersatz: 42%
  • Eigenkapital: 100.000 €

Investition:

  • Denkmalimmobilie: 420.000 €
  • Davon Sanierungskosten: 150.000 €

Steuerliche Wirkung über 12 Jahre:

Position Betrag
Lineare AfA auf Gebäudeanteil 64.000 €
Erhöhte Abschreibung (§ 7i) auf Sanierungskosten 120.000 €
Sofort abzugsfähige Kosten 85.000 €
Gesamt absetzbar 269.000 €

Steuerersparnis (42%): ca. 112.980 Euro - das entspricht rund 784 Euro netto mehr pro Monat.


Was Beamte bei der Planung beachten sollten

1. Nebentätigkeitsgenehmigung

Vermietung einer einzelnen Immobilie gilt in der Regel nicht als genehmigungspflichtige Nebentätigkeit. Ab dem dritten oder vierten Objekt kann es anders aussehen - klären Sie das vorab mit Ihrem Dienstherrn.

2. Pensionsplanung und Versorgungslücke

Die Pension liegt bei ca. 71,75% der letzten Besoldung. Eine Denkmalimmobilie, die nach 12 Jahren abgeschrieben ist, generiert dann zusätzliche Mieteinnahmen ohne Steuereffekt - aber mit laufendem Cashflow.

3. Beamtendarlehen nutzen

Einige Banken bieten spezielle Beamtenkredite mit günstigeren Konditionen. Die Kombination aus Beamtendarlehen und Denkmal-AfA maximiert den Hebel.


Häufige Fragen von Beamten

Brauche ich eine Nebentätigkeitsgenehmigung für eine Mietimmobilie?

Für ein bis zwei Mietobjekte in der Regel nicht. Die Vermögensverwaltung gilt als grundrechtlich geschützt. Ab drei Objekten oder bei gewerblichem Umfang sollten Sie Rücksprache mit dem Dienstherrn halten.

Beeinflusst die Immobilie meine Pension?

Nein. Mieteinnahmen haben keinen Einfluss auf die Beamtenversorgung. Die Pension wird ausschließlich nach Besoldungsgruppe und Dienstjahren berechnet.

Kann ich als Beamter eine 100%-Finanzierung bekommen?

Ja, das ist bei Beamten häufiger möglich als bei anderen Berufsgruppen. Die unkündbare Besoldung gibt Banken zusätzliche Sicherheit. Trotzdem ist ein Eigenkapitalanteil von mindestens den Kaufnebenkosten empfehlenswert.


Fazit

Beamte kombinieren zwei Vorteile, die selten zusammentreffen: hohe Steuerlast bei gleichzeitig maximaler Finanzierungssicherheit. Die Denkmal-AfA nutzt beides - sie senkt die Steuerlast über 12 Jahre und die Besoldungssicherheit ermöglicht günstige Finanzierungskonditionen.

Berechnen Sie Ihre persönliche Steuerersparnis mit dem Denkmal-AfA-Steuerrechner - oder lesen Sie weiter über die Grundlagen der Denkmal-AfA.

Fachredaktion Immobilien & Steuern

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