Was ist Denkmal-AfA? Der komplette Leitfaden für 2026
Erfahren Sie alles über die Denkmal-AfA: Wie Sie bis zu 100% der Sanierungskosten steuerlich absetzen, wer profitiert und worauf Sie achten müssen.
Einführung
Die Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung bei Baudenkmalen) gehört zu den attraktivsten Steuervorteilen, die das deutsche Steuerrecht für Immobilieninvestoren bereithält. Während normale Immobilienkäufer lediglich 2-3% des Gebäudewerts jährlich abschreiben können, ermöglicht die Denkmal-AfA die vollständige steuerliche Absetzung der Sanierungskosten innerhalb von 12 Jahren.
Für Gutverdiener mit einem Grenzsteuersatz von 42% oder mehr kann das eine Steuerersparnis von weit über 100.000 Euro bedeuten - abhängig von der Höhe der Sanierungskosten. Doch wie genau funktioniert die Denkmal-AfA? Wer kann sie nutzen? Und welche Fallstricke sollten Sie kennen?
In diesem umfassenden Leitfaden erklären wir Ihnen alles, was Sie über die Denkmal-AfA wissen müssen - von den rechtlichen Grundlagen bis hin zu konkreten Rechenbeispielen.
Was genau ist die Denkmal-AfA?
Definition und rechtliche Grundlage
Die Denkmal-AfA ist eine Sonderform der Abschreibung, die in §7h und §7i des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt ist. Sie erlaubt Eigentümern von denkmalgeschützten Immobilien, die Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in erhöhtem Umfang steuerlich geltend zu machen.
§7i EStG regelt die Abschreibung für Baudenkmale im Allgemeinen, während §7h EStG die Abschreibung für Gebäude in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen behandelt.Was macht Denkmal-AfA so besonders?
Der entscheidende Unterschied zur normalen Immobilienabschreibung liegt in drei Faktoren:
1. Erhöhte Abschreibungssätze Während normale Wohnimmobilien (Baujahr ab 1925) mit 2% pro Jahr abgeschrieben werden, erlaubt die Denkmal-AfA deutlich höhere Sätze. 2. Abschreibung der Sanierungskosten Nicht nur der Kaufpreis, sondern speziell die Sanierungskosten werden begünstigt - und diese machen bei Denkmalimmobilien oft 60-80% des Gesamtinvestments aus. 3. Kürzerer Abschreibungszeitraum Die Abschreibung erfolgt nicht über 50 Jahre (wie bei normalen Immobilien), sondern konzentriert sich auf 8-12 Jahre.Die Abschreibungssätze im Detail
Bei Vermietung (§7i EStG)
Wenn Sie eine Denkmalimmobilie vermieten, können Sie die Sanierungskosten wie folgt abschreiben:
| Zeitraum | Jährliche Abschreibung | Kumuliert |
|---|---|---|
| Jahr 1-8 | 9% | 72% |
| Jahr 9-12 | 7% | 28% |
| Gesamt | - | 100% |
Bei Eigennutzung (§10f EStG)
Auch wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen, profitieren Sie von erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten:
| Zeitraum | Jährliche Abschreibung | Kumuliert |
|---|---|---|
| Jahr 1-10 | 9% | 90% |
| Gesamt | - | 90% |
Wichtiger Hinweis zur Altbausubstanz
Zusätzlich zu den Sanierungskosten können Sie auch den Gebäudewert der Altbausubstanz normal abschreiben (2% oder 2,5% p.a., je nach Baujahr). Diese Abschreibung läuft parallel zur Denkmal-AfA.
Voraussetzungen für die Denkmal-AfA
Nicht jede alte Immobilie qualifiziert sich automatisch für die Denkmal-AfA. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Denkmalschutz-Status
Das Gebäude muss offiziell unter Denkmalschutz stehen. Dies wird durch die zuständige Denkmalschutzbehörde des Bundeslandes festgestellt und dokumentiert. Der Denkmalschutz kann sich auf verschiedene Aspekte beziehen:
- Einzeldenkmal (das gesamte Gebäude)
- Teil eines Ensembles
- Lage in einem Denkmalbereich
2. Bescheinigung der Denkmalbehörde
Vor Beginn der Bauarbeiten müssen Sie bei der unteren Denkmalschutzbehörde eine Bescheinigung nach §7i EStG beantragen. Diese Bescheinigung ist zwingend erforderlich für die steuerliche Anerkennung.
Die Bescheinigung bestätigt:
- Den Denkmalstatus des Gebäudes
- Dass die geplanten Maßnahmen zur Erhaltung des Denkmals erforderlich sind
- Den Umfang der bescheinigungsfähigen Aufwendungen
3. Abstimmung vor Baubeginn
Die Bauarbeiten müssen vor Beginn mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden. Wer ohne vorherige Genehmigung saniert, riskiert, dass die Kosten nicht anerkannt werden.
4. Durchführung nach Vorgaben
Die Sanierung muss denkmalgerecht erfolgen. Das bedeutet oft:
- Verwendung historischer Materialien oder authentischer Nachbildungen
- Erhalt charakteristischer Bauelemente
- Beachtung spezifischer Auflagen der Denkmalbehörde
Welche Kosten können abgeschrieben werden?
Begünstigte Kosten (typischerweise)
Die Denkmal-AfA umfasst alle Kosten, die für die Erhaltung als Baudenkmal oder die sinnvolle Nutzung erforderlich sind:
- Außenfassade: Sanierung, Dämmung (sofern denkmalverträglich), Anstrich
- Dach: Neueindeckung, Dämmung, Dachstuhlsanierung
- Fenster: Erneuerung historischer Fenster, denkmalgerechte Nachbauten
- Haustechnik: Elektrik, Sanitär, Heizung
- Innenausbau: Böden, Wände, Decken, Türen
- Erschließung: Treppenhaus, Aufzug, Gemeinschaftsflächen
- Besondere Elemente: Stuck, Ornamente, historische Details
Nicht begünstigte Kosten
- Grundstückspreis
- Erwerbsnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Makler)
- Kosten für den nicht denkmalgeschützten Teil (z.B. späteren Anbau)
- Garagen oder Stellplätze (sofern nicht Teil des Denkmals)
Rechenbeispiel: So wirkt die Denkmal-AfA
Lassen Sie uns die Steuerersparnis an einem konkreten Beispiel durchrechnen:
Ausgangssituation
- Kaufpreis der Immobilie: 400.000 Euro
- Davon Sanierungskosten (70%): 280.000 Euro
- Davon Altbausubstanz (20%): 80.000 Euro
- Davon Grundstück (10%): 40.000 Euro
- Jahresbruttoeinkommen des Käufers: 150.000 Euro
- Grenzsteuersatz: 42% (zzgl. Solidaritätszuschlag)
- Nutzung: Vermietung
Berechnung der jährlichen Abschreibung
Denkmal-AfA auf Sanierungskosten (280.000 Euro):| Jahr | AfA-Satz | AfA-Betrag | Steuerersparnis (42%) |
|---|---|---|---|
| 1-8 | 9% | 25.200 Euro | 10.584 Euro |
| 9-12 | 7% | 19.600 Euro | 8.232 Euro |
- 2,5% p.a. = 2.000 Euro jährlich
- Steuerersparnis: 840 Euro p.a.
Gesamte Steuerersparnis
| Zeitraum | Denkmal-AfA | Normale AfA | Gesamt/Jahr | Kumuliert |
|---|---|---|---|---|
| Jahr 1-8 | 10.584 Euro | 840 Euro | 11.424 Euro | 91.392 Euro |
| Jahr 9-12 | 8.232 Euro | 840 Euro | 9.072 Euro | 36.288 Euro |
| Summe | - | - | - | 127.680 Euro |
Für wen lohnt sich die Denkmal-AfA?
Ideale Kandidaten
Die Denkmal-AfA entfaltet ihre volle Wirkung bei Personen mit:
1. Hohem Grenzsteuersatz- Ab 42% Grenzsteuersatz (Einkommen ab ca. 67.000 Euro)
- Optimal ab 45% (Einkommen ab ca. 278.000 Euro)
- Der Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Steuer) erhöht den Vorteil zusätzlich
Weniger geeignet für
- Personen mit Einkommen unter 60.000 Euro (Steuervorteil zu gering)
- Wer kurzfristig Liquidität braucht
- Anleger, die sich nicht mit Immobilienverwaltung befassen möchten
- Wer keine Fremdfinanzierung möchte oder erhält
Fazit: Ist die Denkmal-AfA das Richtige für Sie?
Die Denkmal-AfA ist eines der attraktivsten legalen Steuersparmodelle in Deutschland. Für Gutverdiener, die langfristig in Immobilien investieren möchten, kann sie Steuerersparnisse von 100.000 Euro und mehr ermöglichen.
Allerdings sollte die Entscheidung für eine Denkmalimmobilie nie allein auf der Steuerersparnis basieren. Die Immobilie selbst muss als Investment Sinn ergeben - gute Lage, solide Bausubstanz, realistische Mieterwartungen.
Wenn beides zusammenkommt - ein solides Immobilieninvestment und die erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten der Denkmal-AfA - entsteht eine besonders attraktive Kombination aus Sachwertanlage und Steueroptimierung.
Stand: Januar 2026 Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.