Steueroptimierung

Denkmalimmobilien für Anwälte: Steueroptimierung mit §7i EStG

Wie Anwälte und Kanzleipartner mit Denkmalimmobilien Steuern sparen. Zwei Rechenbeispiele für unterschiedliche Einkommensstufen.

Aktualisiert: März 2026
3 Min. Lesezeit

Das Steuerproblem von Anwälten

Kanzleipartner und erfahrene Anwälte erreichen Einkommen zwischen 150.000 und 500.000 Euro. Bei diesen Beträgen greift der Spitzensteuersatz von 42% - ab 277.826 Euro sogar die Reichensteuer von 45%.

Anders als bei Kapitalgesellschaften fließt das Einkommen bei Personengesellschaften (PartG, GbR) direkt in die persönliche Steuererklärung. Betriebliche Optimierungsmöglichkeiten sind begrenzt.

Die Denkmal-AfA nach §§ 7i und 10f EStG bietet einen gesetzlich vorgesehenen Weg, das zu versteuernde Einkommen über Werbungskosten zu reduzieren.


Warum Anwälte besonders profitieren

Hohe Einkommen, wenig Abzugsmöglichkeiten

Anwälte in Kanzleien haben typischerweise:

  • Hohe Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG)
  • Keine Betriebsausgaben-Pauschale wie bei Gewerbetreibenden
  • Begrenzte Möglichkeiten zur Gewinnverlagerung

Variable Einkommen optimal nutzen

Kanzleipartner mit schwankenden Gewinnanteilen können Denkmal-AfA strategisch einsetzen: In besonders ertragsstarken Jahren senkt die Abschreibung die Progressionsspitze am effektivsten.


Fallbeispiel 1: Fachanwältin Klein (Kanzleipartnerin)

Ausgangssituation:

  • Alter: 40
  • Einkommen: 180.000 € (Gewinnanteil Kanzlei)
  • Grenzsteuersatz: 42%
  • Eigenkapital: 100.000 €

Investition:

  • Denkmalimmobilie: 380.000 €
  • Davon Sanierungskosten: 130.000 €

Steuerliche Wirkung über 12 Jahre:

Position Betrag
Lineare AfA auf Gebäudeanteil 58.000 €
Erhöhte Abschreibung (§ 7i) auf Sanierungskosten 104.000 €
Sofort abzugsfähige Kosten 72.000 €
Gesamt absetzbar 234.000 €

Steuerersparnis (42%): ca. 98.280 Euro über 12 Jahre - das entspricht rund 682 Euro netto mehr pro Monat.


Fallbeispiel 2: Seniorpartner Dr. Becker (Großkanzlei)

Ausgangssituation:

  • Alter: 50
  • Einkommen: 350.000 € (Gewinnanteil)
  • Grenzsteuersatz: 45%
  • Eigenkapital: 200.000 €

Investition:

  • Denkmalimmobilie: 600.000 €
  • Davon Sanierungskosten: 220.000 €

Steuerliche Wirkung über 12 Jahre:

Position Betrag
Lineare AfA auf Gebäudeanteil 96.000 €
Erhöhte Abschreibung (§ 7i) auf Sanierungskosten 176.000 €
Sofort abzugsfähige Kosten 120.000 €
Gesamt absetzbar 392.000 €

Steuerersparnis (45%): ca. 176.400 Euro - das entspricht über 1.225 Euro netto mehr pro Monat.


Was Anwälte bei der Planung beachten sollten

1. Gewinnverteilung und Timing

Bei Personengesellschaften schwankt der Gewinnanteil. Die Denkmal-AfA wirkt am stärksten in Jahren mit hohem Gewinn. Planen Sie die Investition idealerweise vor einem erwarteten Spitzenjahr.

2. Vermögensaufbau neben der Kanzlei

Die Kanzleibeteiligung ist oft das größte Vermögen eines Anwalts - und gleichzeitig ein Klumpenrisiko. Denkmalimmobilien diversifizieren das Vermögen in Sachwerte und generieren nach der AfA-Phase passives Einkommen.

3. Exit-Strategie bei Kanzleiausstieg

Viele Partner scheiden zwischen 55 und 65 aus. Eine Denkmalimmobilie, die 12 Jahre vor dem geplanten Ausstieg erworben wird, ist dann abbezahlt und generiert laufende Mieteinnahmen - ein privates Versorgungswerk.


Häufige Fragen von Anwälten

Kann ich die Denkmal-AfA mit meinen Kanzleieinkünften verrechnen?

Ja. Verluste aus Vermietung und Verpachtung (durch die erhöhte AfA) werden mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit verrechnet. Das senkt die Gesamtsteuerlast.

Lohnt sich eine GmbH-Struktur für die Immobilie?

In der Regel nicht für Denkmalimmobilien. Die Denkmal-AfA nach §7i EStG wirkt nur bei natürlichen Personen in voller Höhe. Eine vermögensverwaltende GmbH kann die erhöhten Abschreibungen nicht in gleicher Weise nutzen.

Was passiert bei schwankenden Kanzleigewinnen?

Die AfA wird jährlich in gleicher Höhe abgesetzt - unabhängig von Ihrem Einkommen. In Jahren mit niedrigerem Einkommen ist die Steuerwirkung geringer, aber die Abschreibung verfällt nicht.


Fazit

Anwälte - besonders Kanzleipartner - gehören zur Kernzielgruppe der Denkmal-AfA: hohe Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, wenig betriebliche Abzugsmöglichkeiten und oft ein Klumpenrisiko in der Kanzleibeteiligung. Die Denkmal-AfA löst alle drei Probleme gleichzeitig.

Berechnen Sie Ihre persönliche Steuerersparnis mit dem Denkmal-AfA-Steuerrechner - oder lesen Sie weiter über die Grundlagen der Denkmal-AfA.

Fachredaktion Immobilien & Steuern

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